Die Landesbetreuungsstelle stellt sich vor
Liebe Besucherinnen und Besucher, die Landesbetreuungsstelle bei dem Oberlandesgericht Oldenburg ist eine Einrichtung mit landesweiter Zuständigkeit. mehr
Liebe Besucherinnen und Besucher, die Landesbetreuungsstelle bei dem Oberlandesgericht Oldenburg ist eine Einrichtung mit landesweiter Zuständigkeit. mehr
Die Landesbetreuungsstelle beschäftigt gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Nds. AGBtR Landesbedienstete, die als Behördenbetreuerinnen und Behördenbetreuer (§ 1819 Abs. 3 S. 2 BGB) tätig werden. mehr
Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Betreuungsrecht (Nds. AGBtR) ist die Landesbetreuungsstelle zuständig für die Anerkennung von rechtsfähigen Vereinen als Betreuungsvereine nach § 14 des Betreuungsrechtsorganisationsgesetzes (BtOG). mehr
Aufgrund des § 4 Nds. AGBtR gewährt das Land Niedersachsen Zuwendungen für die von den Betreuungsvereinen nach § 15 BtOG wahrzunehmenden Aufgaben (Querschnittsaufgaben). mehr
Hier finden Sie eine Liste der anerkannten Betreuungsvereine in Niedersachsen. mehr
Gemäß § 35 der Niedersächsischen ZustVO-Justiz ist die Landesbetreuungsstelle zuständig für die Anerkennung von Studiengängen und Aus- und Weiterbildungsgängen der Hochschulen sowie die Anerkennung von Sachkundelehrgängen. mehr
Ab 1. Januar 2023 ist die Registrierung bei der zuständigen Stammbehörde Voraussetzung für eine berufliche Tätigkeit als Betreuerin/Betreuer. Registrierungsvoraussetzungen sind nach § 23 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG): mehr
Die Landesbetreuungsstelle ist nach Aufforderung durch die kommunalen Betreuungsstellen zuständig für die Stellungnahmen zu anderweitigen Nachweisen der Sachkunde nach § 7 Abs. 3 BtRegV. mehr
Hier finden Sie Ansprechpartner für die einzelnen Zuständigkeitsbereiche der Landesbetreuungsstelle und das Kontaktformular. mehr