Gesundheitsmanagement Oberlandesgericht Oldenburg
Inhalt
Grundlagen zum Gesundheitsmanagement im Oberlandesgericht Oldenburg
Fünf Prinzipien für eine erfolgreiches Gesundheitsmanagement
1.Prinzip: Ganzheitlichkeit
2.Prinzip: Partizipation
3.Prinzip: Integration
4.Prinzip: Projektmanagement
5.Prinzip: Geschlechter-Differenzierung
Angebote für den Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Oldenburg
Kontakt
Grundlagen zum Gesundheitsmanagement im Oberlandesgericht Oldenburg
Seit dem Jahre 2012 gibt es für den Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Oldenburg ein eigenständiges Referat „Gesundheitsmanagement und Soziales“ mit festangestellten sozialwissenschaftlichen Fachkräften und einer eigenständigen Verwaltungsstruktur.
Die Veränderungen in der Arbeitswelt der öffentlichen Verwaltungen verlangen von den Beschäftigten zunehmend ein hohes Maß an Flexibilität, Veränderungsbereitschaft und innovativem Handeln.
Erhöhter Leistungsdruck, Arbeitsverdichtung, Digitalisierung, wachsende Informationsflut, Komplexität von Strukturen und deren Unübersichtlichkeit sind nur einige Beispiele, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen und zu Einbrüchen in der psychophysischen Leistungsfähigkeit führen können.
Zusätzlich gewinnen Fragen und praxistaugliche Antworten zur demographischen Entwicklung in der Arbeitswelt an Bedeutung.
Grundsätzlich sollte daher das „Humankapital", also das vorhandene Personal in den Dienststellen, als einer der wichtigsten Ressourcen für die Umsetzung der immer komplexeren Arbeitsanforderungen, sowohl in der Gegenwart als auch in der Zukunft, wahrgenommen werden.
Vor diesem Hintergrund konzentriert sich das Gesundheitsmanagement im Oberlandesgericht Oldenburg auf die Gesundheitsförderung, bzw. Gesunderhaltung der Beschäftigten (Verhaltensebene) und ebenso auf die Beratung der Organisation, der Führungskräfte in Fragen des Gesundheitsmanagements, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, des Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), des Coachings und der Krisenintervention und vieles mehr (Verhältnisebene).
Fünf Prinzipien für ein erfolgreiches Gesundheitsmanagement
Die Prinzipien für ein erfolgreiches Gesundheitsmanagement wurden 1997 in der "Luxemburgischen Deklaration zur betrieblichen Gesundheitsförderung in der Europäischen Union" festgeschrieben und haben in der Niedersächsischen Verwaltungsreform ihren Niederschlag gefunden. Die Verwaltungsreform geht aber noch einen Schritt weiter: neben der Gesunderhaltung und Förderung der Beschäftigten, werden geschlechtsspezifische Auswirkungen der bestehenden Bedingungen und der eingeführten Maßnahmen auf Frauen und Männer berücksichtigt.
1.Prinzip: Ganzheitlichkeit
Gesundheitsmanagement berücksichtig Verhalten und Verhältnisse
Ganzheitliches Gesundheitsmanagement setzt sich sowohl mit Personen als auch mit Arbeitsbedingungen auseinander und ist ein wichtiger Bestandteil der Organisations- und Personalentwicklung.
• Abbau von belastenden Arbeitsbedingungen
• Schaffung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen
• Verringerung belastenden, gesundheitsriskanten Verhaltens
• Entwicklung individueller Gesundheitspotenziale
• Anwendung der gesetzlichen Vorgabe zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
2. Prinzip: Partizipation
Gesundheitsmanagement erfordert die Beteiligung vieler
Maßnahmen zum Gesundheitsmanagement und zur Gesundheitsförderung, die die spezifischen Bedürfnisse der Beteiligten berücksichtigen, haben mehr Aussicht auf Erfolg. Das trifft umso eher zu, je mehr Betroffene an Entscheidungen beteiligt werden und aktiv an der Gestaltung der eigenen Arbeitsbedingungen mitwirken – unabhängig von Laufbahngruppen und Dienststellenzugehörigkeit.
Das setzt voraus, dass Beschäftigte Zugang zu Informationen über die Ziele und Inhalte des Gesundheitsmanagements haben. Hilfreich ist ein „Arbeitsklima“, in dem offene Worte und ehrliche Dialoge möglich sind.
Das wiederum ist abhängig von qualifizierten Führungskräften und deren Einsicht, dass neben organisatorischen und haushaltswirtschaftlichen Belangen, zunehmend die sogenannten „Soft Skills“, die Sozialkompetenz, die Empathie und die Aufmerksamkeit für die zwischenmenschlichen Gegebenheiten am Arbeitsplatz von großer Bedeutung sind.
3.Prinzip: Integration
Gesundheitsmanagement als Organisationsziel
Erfolgreiches Gesundheitsmanagement beachtet die vorherrschenden strukturellen, organisatorischen und persönlichen Bedingungen in der Organisation immer im Zusammenhang. Leitung, Führungskräfte und Personalvertretungen sind verpflichtet (zum Teil auch gesetzlich), die Vorgaben von Gesundheitsmanagement in den Arbeitsalltag zu integrieren und sie in ihren Konzepten und Programmen zur Personalentwicklung, in den Anforderungsprofilen von Führungskräften und im Leitbild der Behörde festzuschreiben.
Auf dieser Grundlage, existiert dazu seit 2014 eine Dienstvereinbarung zum Gesundheitsmanagement (DV GM). Diese DV GM ist zwischen dem damaligen Präsidenten und allen Personalvertretungen einvernehmlich beschlossen worden. Auf der Geschäftsgrundlage der DV GM hat sich eine Steuerungsgruppe Gesundheitsmanagement konstituiert, die für den Bezirk die Gesundheitsmanagementstrukturen entwickelt und begleitet. Beide Instrumente haben sich in der Praxis gut bewährt und sind mittlerweile in der Organisationsstruktur etabliert.
4.Prinzip: Projektmanagement
Gesundheitsmanagement als Lernzyklus
Wenn Gesundheitsmanagement erfolgreich sein will, müssen die Maßnahmen und Programme zur Gesundheitsförderung - einem Lernzyklus vergleichbar - auf die Bedürfnisse der Dienststelle zugeschnitten und systematisch vorbereitet, geplant, durchgeführt und überprüft werden. Das heißt, dass zunächst der Bedarf der Dienststelle und die Ziele, die im Gesundheitsmanagement erreicht werden sollen, zu ermitteln sind.
Die gewonnenen Daten bilden die Grundlage für die Planung und Durchführung geeigneter Maßnahmen. Neben Personalbefragungen, Qualitätszirkeln und Evaluation von Fortbildungen werden weitere Instrumente zur Datenerhebung verwendet wie die seit 2013 im Arbeitsschutzgesetz festgelegten Gefährdungsanalysen zur Vermeidung psychischer Beschwerden und Belastungen am Arbeitsplatz (§ 4 und 5 ArbSchG).
5.Prinzip: Geschlechter-Differenzierung
Gesundheitsmanagement berücksichtigt Geschlechterdifferenzen
In der Regel sind es Männer, die in der Arbeitswelt Regeln festlegen und Strukturen prägen. Das wird besonders deutlich, wenn es um Themen wie Karriere und mentale Belastbarkeit geht. Erfolgreiches Gesundheitsmanagement muss die spezifischen Belastungen von Frauen und Männern erkennen und dazu beitragen, die geschlechtsabhängige Arbeitsteilung aufzuheben. Geschlechter-Differenzierungen beachten die besonderen Arbeitsbedingungen aller Beschäftigtengruppen unabhängig davon, ob es sich um Männer, Frauen, Vollzeit- oder Teilzeitkräfte, um Angestellte oder Beamte handelt.
Angebote für den Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Oldenburg
Das Gesundheitsmanagement im Oberlandesgericht Oldenburg bietet komplexe Unterstützungsstrukturen an wie z. B.:
• Psychosoziale Beratung
• Supervision für Einzelpersonen oder Gruppen
• Koordination von Coaching Angeboten und Gesundheitscoaching
• Vermittlung bei Konflikten
• Krisenintervention bei außergewöhnlichen dienstlichen Ereignissen (KiT)
• Moderation von Qualitäts- und Gesundheitszirkeln
• Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
• Demographie und Gesundheit im Alter
• Burnout Prävention und Resilienz
• Suchtmittelprävention
• Therapieberatung und Therapievermittlung
• Qualifizierung im Rahmen von Fortbildungen (z. B. Gesundes Führen)
• Gewaltprävention und Eigensicherung
• Kontinuierliche Weiterentwicklung von Netzwerkstrukturen zum GM
• Koordination von Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Diese Auswahl von Angeboten ist flexibel gestaltet und orientiert sich nach aktuellen Bedürfnissen der spezifischen Zielgruppen.
Kontakt
Martina Ahlrichs
Dipl. Pädagogin
Oberlandesgericht Oldenburg
Richard-Wagner-Platz 1
26135 Oldenburg
Tel: 0441 220 1260
Stefanie Westermann
Oberlandesgericht Oldenburg
Richard-Wagner-Platz 1
26135 Oldenburg
Tel: 0441 220 1054