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Bewerbungs- und Einstellungsverfahren

  Bildrechte: Niedersächsische Justiz
Gehen Sie gemeinsam mit uns den nächsten Schritt und entdecken Sie die verschiedenen juristischen Berufe.

Das Rechtsreferendariat umfasst insgesamt vier Pflichtstationen, die Ihnen einen umfassenden Einblick in verschiedene juristische Tätigkeitsfelder bieten. Während Ihrer Ausbildung nehmen Sie unter anderem an Gerichtsverhandlungen teil, lernen die vielseitigen Aufgaben der Staatsanwaltschaft kennen und sammeln wertvolle Erfahrungen in einer Verwaltungsbehörde. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eine Ausbildungsstation Ihrer Wahl zu besuchen, um sich gezielt auf Ihre beruflichen Interessen zu konzentrieren.

Ein besonderes Highlight des Referendariats ist die Chance, einen Teil Ihrer Ausbildung im Ausland zu absolvieren und so wertvolle internationale Erfahrungen zu sammeln.

Weitere Informationen zur Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Niedersachsen können Sie den nachfolgenden Reitern entnehmen.


Einstellungsaussichten


Die Erfolgsaussichten Ihrer Bewerbung hängen maßgeblich von der Anzahl der zum jeweiligen Einstellungstermin verfügbaren Referendarstellen ab, die durch den Haushaltsgesetzgeber festgelegt wird.

Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die verfügbaren Plätze bei den Oberlandesgerichten, erfolgt die Auswahl nach den gesetzlichen Vorgaben. Grundlage hierfür sind das Gesetz über die Beschränkung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst sowie die Verordnung über das Zulassungs- und Auswahlverfahren für die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst (KapVO) in der jeweils geltenden Fassung.

Nach diesen Bestimmungen werden mindestens 55 % der verfügbaren Referendarstellen nach der Qualifikation vergeben, die sich insbesondere im Ergebnis der ersten juristischen Prüfung widerspiegelt. Bis zu 35 % der Plätze werden anhand von Wartepunkten vergeben, während 10 % für besondere Härtefälle vorgesehen sind. Werden die Kontingente für Wartepunkte oder Härtefälle nicht vollständig ausgeschöpft, fließen die verbleibenden Plätze in die Vergabe nach Qualifikation ein.

Die nachfolgende Übersicht zeigt, unter welchen Voraussetzungen Bewerbungen in den vergangenen Einstellungsdurchgängen im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg erfolgreich waren:


Einstellungsdurchgang
Angebot nach Qualifikation


(niedrigste Punktzahl im 1. Staatsexamen)

Angebot nach Wartezeit Angebot nach Härtefall Anzahl Bewerbungen


01.03.2025

46 Referendarstellen


7,34
Von den 35 Bewerber/innen mit Wartepunkten konnte 25 ein Angebot gemacht werden.

4 102


01.06.2025

46 Referendarstellen


7,18
Von den 29 Bewerber/innen mit Wartepunkten konnte 25 ein Angebot gemacht werden.

2 93


01.09.2025

44 Referendarstellen


8,89
Allen Bewerber/innen mit Wartepunkten konnte ein Angebot gemacht werden.

3 123


01.12.2025

42 Referendarstellen


9,22
Von den 47 Bewerber/innen mit Wartepunkten konnte 18 ein Angebot gemacht werden.

4 160


01.03.2026

42 Referendarstellen


8,92
Von den 89 Bewerber/innen mit Wartepunkten konnte 28 ein Angebot gemacht werden.

4 203
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