Richterassistenz / Protokollführung
Erweitern Sie Ihre juristischen Erfahrungen mit einer Nebentätigkeit im Justizbereich und erhalten Sie wertvolle Einblicke in die Praxis der Justiz!
Als Referendarin oder Referendar im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg haben Sie die Möglichkeit, zwei unterschiedliche Nebentätigkeiten auszuüben, die Ihnen tiefe Einblicke in die juristische Arbeit und den Justizalltag ermöglichen.
1. Nebentätigkeit: Richterassistenz
Was erwartet Sie?
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Vielfältige Aufgaben: Sie unterstützen die Richterinnen und Richter bei der Bearbeitung von Fällen in den Bereichen Zivilrecht und Strafrecht.
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Praxiserfahrung: Erleben Sie hautnah den Ablauf von Gerichtsverfahren und erhalten Sie einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Entscheidungsprozesse.
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Flexible Arbeitszeiten: Mit einer Wochenarbeitszeit von nur 6 Stunden können Sie diese Tätigkeit gut mit Ihrem Referendariat vereinbaren.
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Vergütung: Ein Gehalt nach Entgeltgruppe E 13 TV-L (ca. 400 € netto monatlich).
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Flexibler Einsatzort: Der Einsatzort ist flexibel und kann nach Ihren Wünschen innerhalb des Bezirks des Oberlandesgerichts Oldenburg gewählt werden.
Voraussetzungen:
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Mindestens 7 Punkte im ersten Staatsexamen.
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Note „vollbefriedigend“ in mindestens zwei der vier Zeugnisse der ersten beiden Pflichtstationen (jeweils Ausbildung am Arbeitsplatz und in der Arbeitsgemeinschaft).
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Ab dem 7. Ausbildungsmonat des Referendariats.
Warum Sie sich bewerben sollten:
Diese Nebentätigkeit ermöglicht Ihnen nicht nur wertvolle praktische Erfahrungen, sondern auch den Aufbau eines Netzwerks innerhalb der Justiz. Sie erhalten die Gelegenheit, mit erfahrenen Richterinnen und Richtern zusammenzuarbeiten und die Justiz aus erster Hand zu erleben.
Bewerbung:
Wenn Sie Richterassistentin oder Richterassistent im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg werden wollen, dann bewerben Sie sich nach Absolvierung der Zivilstation oder im späteren Verlauf Ihres Referendariats zu den im Folgenden genannten Zeitpunkten.
Sie haben die Möglichkeit, in den Monaten Februar, Mai, August und November als Richterassistentin oder Richterassistent zu starten. Bewerbungen sind möglich:
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In den Monaten Februar und März für einen Start im Mai
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In den Monaten Mai und Juni für den Start im August
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In den Monaten August und September für den Start im November
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In den Monaten November und Dezember für einen Start im Februar
Übersenden Sie hierzu den Bewerberpersonalbogen, einen Lebenslauf, Ihr Examenszeugnis sowie Ihre bisherigen Stationszeugnisse an diese E-Mail-Adresse.
Ansprechpartner: Herr Hülsebus (0441 220-1521)
2. Nebentätigkeit: Protokollführung
Was erwartet Sie?
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Praktische Einblicke: Begleiten Sie Gerichtsverhandlungen in verschiedenen Rechtsgebieten, vor allem im Strafrecht, und üben Sie die präzise Protokollführung.
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Flexibilität: Mit einer Wochenarbeitszeit von ca. 6 Stunden können Sie diese Tätigkeit problemlos parallel zu Ihrem Referendariat ausüben.
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Vergütung: Die Tätigkeit wird nach Entgeltgruppe 5, Fallgruppe 2 des TV-L vergütet.
Vorteile:
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Networking: Knüpfen Sie Kontakte zu Richterinnen, Richtern und anderen Referendarinnen und Referendaren.
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Praxiserfahrung: Erleben Sie den juristischen Alltag und gewinnen Sie wertvolle Routine im Umgang mit gerichtlichen Abläufen.
Warum Sie sich bewerben sollten:
Durch die Protokollführung gewinnen Sie nicht nur tiefe Einblicke in die Gerichtsarbeit, sondern können Ihre juristischen Fähigkeiten gezielt weiterentwickeln. Die Möglichkeit, mit verschiedenen Fachbereichen zu arbeiten und wichtige Kontakte zu knüpfen, bietet zudem viele Chancen für Ihre spätere Karriere.
Bewerbung:
Die Bewerbung für diese Tätigkeit erfolgt direkt bei dem Gericht, bei dem Sie sich den Einsatzort wünschen. Wenden Sie sich per E-Mail an das jeweilige Gericht und fügen Sie Ihr Anschreiben sowie Ihren Lebenslauf bei. Geben Sie an, warum Sie sich für diese Nebentätigkeit interessieren und was Sie sich von der Protokollführung erhoffen.