Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)
Wichtige Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit dem Gericht
Die über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingehenden Schreiben und Schriftsätze werden direkt an das aktenführende elektronische System weitergeleitet. Wenn die Eingänge ein korrekt bezeichnetes Aktenzeichen enthalten, erfolgt eine direkte Zuordnung zum jeweiligen Verfahren. Der Eingang wird dem/der zuständige/-n Sachbearbeiter/-in vorgelegt und kann ohne Zeitverlust inhaltlich bearbeitet werden.
Die automatisierte Zuordnung setzt voraus, dass das gerichtliche Aktenzeichen von dem/der Absender/-in korrekt, vollständig, aber ohne überflüssige Zusätze angegeben wird. Dies gilt sowohl für die Eingabe des Aktenzeichens in ein elektronisches Versandsystem (eBO, MJP oder BeBPo), als auch bei manueller Benennung einer PDF-Datei oder postalisch in Papierform eingehenden und im Gericht rechtssicher einzuscannenden Schreiben.
Bitte achten Sie daher stets auf die korrekte Bezeichnung des Aktenzeichens und vermeiden Sie überflüssige Leerzeichen, Ergänzungen wie „NZS“ oder Klammerzusätze. Andernfalls entsteht Mehraufwand durch eine manuelle Postverteilung, mit der eine verzögerte inhaltliche Bearbeitung einhergehen kann.
Für Rückfragen zur korrekten Bezeichnung und Schreibweise des Aktenzeichens etwa in Zweifelsfällen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Einreichung eiliger Nachrichten
Für den Umgang mit eiligen Nachrichten im elektronischen Rechtsverkehr sind in den Gerichten besondere Abläufe implementiert worden, die eine beschleunigte Bearbeitung des Eingangs gewährleisten. Zwingende Voraussetzung für die besondere Bearbeitung ist die Kennzeichnung einer an den richterlichen Bereitschaftsdienst gerichteten EGVP-Nachricht mit einer Sendungspriorität im XJustiz-Datensatz durch die einreichende Person.