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Die Landesbetreuungsstelle stellt sich vor

Liebe Besucherinnen und Besucher,

die Landesbetreuungsstelle bei dem Oberlandesgericht Oldenburg ist eine Einrichtung mit landesweiter Zuständigkeit.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2019 hat das Oberlandesgericht Oldenburg die Aufgaben der Landesbetreuungsstelle übernommen und ist somit nunmehr gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Betreuungsrecht (Nds. AGBtR) weitere Betreuungsbehörde im Sinne des § 1 Abs. 2 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG).

Bis zum 31. Dezember 2018 lag diese Zuständigkeit bei dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Die Aufgaben der weiteren Betreuungsbehörde sind:

  • die Beschäftigung von Landesbediensteten, die als Behördenbetreuerinnen oder Behördenbetreuer tätig werden,
  • die Anerkennung von Betreuungsvereinen nach § 14 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG),

  • die Förderung Betreuungsvereinen nach der jeweils geltenden Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Betreuungsvereinen des Landes Niedersachsen.

Zudem ist die Landesbetreuungsstelle ab dem 1. Januar 2023 für die Anerkennung von Studiengängen und Aus- und Weiterbildungsgängen der Hochschulen nach § 5 Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) sowie für die Anerkennung von Sachkundelehrgängen oder einzelner Module von Sachkundelehrgängen nach § 8 BtRegV zuständig.

Näheres zu den einzelnen Zuständigkeiten der Landesbetreuungsstelle finden Sie nachfolgend.

Zudem sind unter den nachstehend aufgeführten Links eine Vielzahl von nützlichen Informationen sowie Formulare und Merkblätter zum Download hinterlegt. Sollten Sie wichtige Informationen oder Downloadangebote vermissen, übermitteln Sie gerne Ihre Hinweise und Anregungen.

Bitte verwenden Sie hierfür das Kontaktformular unter der Rubrik „AnsprechpartnerInnen und Kontakt“.

Sofern Sie Fragen zu konkreten Betreuungsfällen haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Amtsgericht - Betreuungsgericht.


Für allgemeine Informationen zum Betreuungsrecht und für die Beratung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer sowie für Informationen zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen stehen Ihnen auch die anerkannten Betreuungsvereine als Ansprechpartner zur Verfügung. Eine Liste der anerkannten Betreuungsvereine finden Sie hier. (Weiterleitung zum Download der Liste der anerkannten Betreuungsvereine; PDF; nicht barrierefrei; 0.18 MB)


Mit freundlichen Grüßen

Petra Pargmann

Leiterin der Landesbetreuungsstelle



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