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Anerkannte Betreuungsvereine

In Niedersachsen sind ca. 60 Betreuungsvereine gemäß § 14 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) anerkannt. Die Aufgaben der Betreuungsvereine bestehen im Führen von Betreuungen, aber auch in der Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer zum Führen von Betreuungen sowie deren Einführung in ihre Aufgaben. Zudem bieten sie die Fortbildung und Beratung der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer an. Aber auch das planmäßige Informieren über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen sowie die Beratung bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen gehört zu den Aufgaben eines Betreuungsvereins. Zudem ermöglicht der Betreuungsverein einen Erfahrungsaustausch zwischen den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern und berät und unterstützt Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Die Aufgaben der Betreuungsvereine sind in § 15 BtOG aufgeführt. Mit dem Inkrafttreten des BtOG am 1. Januar 2023 sind die Betreuungsvereine zudem für die Begleitung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer zuständig. Mit diesen ist auf deren Wunsch eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen. Sofern die ehrenamtliche Betreuerin oder der ehrenamtliche Betreuer keine familiäre Beziehung oder persönliche Bindung zu der zu betreuenden Person hat, soll eine derartige Vereinbarung mit einem anerkannten Betreuungsverein oder der zuständigen kommunalen Betreuungsstelle abgeschlossen werden (§ 1816 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Einige Betreuungsvereine haben sich zudem Schwerpunkte gesetzt, wie zum Beispiel eine besondere Sprachenvielfalt zur Unterstützung von Migranten oder sie verfügen über besondere Kenntnisse für Menschen mit Einschränkungen, wie zum Beispiel die Gebärdensprache.

Für ihre Tätigkeit erhalten die Betreuungsvereine u. a. Fördermittel des Landes. Näheres dazu ist unter "Förderung der Betreuungsvereine" (Verlinkung zum Artikel Förderung der anerkannten Betreuungsvereine) erläutert.

Die Betreuungsvereine sind im Rahmen ihres Aufgabenspektrums Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger

Hier finden Sie eine Liste der anerkannten Betreuungsvereine (Stand: April 2024).

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