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Modellprojekte zur erweiterten Unterstützung

Der Gesetzgeber hat in § 11 Abs. 3 und 4 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) zum 1. Januar 2023 die erweiterte Unterstützung eingeführt. Diese kann nach Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens unter geeigneten Umständen die gerichtliche Betreuerbestellung vermeiden.

Die örtliche Betreuungsbehörde soll vor Betreuerbestellung prüfen, ob zur Vermeidung einer Betreuung eine erweiterte Unterstützung ausreichend ist. Im Zuge einer derartigen Unterstützung werden der oder dem Betroffenen geeignete andere Hilfen angeboten und bei der Stellung etwaiger Anträge, etc. geholfen.

Gegebenenfalls kann die erweiterte Unterstützung entweder durch die Betreuungsbehörde selbst oder in Kooperation mit einem anerkannten Betreuungsverein oder auch mit Berufsbetreuerinnen und -betreuern durchgeführt werden.

In Niedersachsen soll diese erweiterte Unterstützung im Rahmen von Modellprojekten bei einzelnen Betreuungsbehörden gemäß § 2 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Betreuungsrecht (Nds. AGBtR) erprobt werden. Näheres regelt die Verordnung zur Durchführung von Modellprojekten nach § 2 Nds. AGBtR (Modellprojekteverordnung) vom 4. Oktober 2023, Nds. GVBl. S. 244.

Modellkommunen sind:

· die Betreuungsstelle des Landkreises Helmstedt

und

· die Betreuungsstelle der Stadt Göttingen für den Landkreis und die Stadt Göttingen.

Das Land beteiligt sich finanziell durch die Gewährung von Zuwendungen pro durchgeführte erweiterte Unterstützung (Fallpauschale). Der Landesbetreuungsstelle stehen hierfür 200.000 € im Kalenderjahr zur Verfügung.

Das Projekt ist bis zum 31. Dezember 2027 befristet und wird evaluiert.

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