Niedersachsen klar Logo

Modellprojekte

Der Gesetzgeber hat in § 11 Abs. 3 und 4 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) das neue Instrument der erweiterten Unterstützung eingeführt. Im Rahmen der Erstellung des Sozialberichts oder auch auf Anfrage des Betreuungsgerichts hat die örtliche Betreuungsbehörde zu prüfen, ob zur Vermeidung einer Betreuung eine erweiterte Unterstützung in Betracht kommt.

Die erweiterte Unterstützung kann entweder durch die Betreuungsbehörde selbst oder in Kooperation mit einem anerkannten Betreuungsverein oder mit Berufsbetreuern durchgeführt werden.

In Niedersachsen soll diese erweiterte Unterstützung im Rahmen von Modellprojekten bei einzelnen Betreuungsbehörden erprobt werden. Modellkommunen sind die Betreuungsstelle der Stadt Göttingen für den Landkreis und die Stadt sowie die Betreuungsstelle des Landkreises Helmstedt, § 2 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Betreuungsrecht (Nds. AGBtR).

Das Land beteiligt sich finanziell durch die Gewährung von Zuwendungen pro durchgeführter erweiterter Unterstützung (Fallpauschalen).

Das Projekt ist bis zum 31. Dezember 2027 befristet und wird evaluiert.

Der Landesbetreuungsstelle stehen hierfür 200.000 € im Kalenderjahr zur Verfügung.

Näheres regelt die Verordnung zur Durchführung von Modellprojekten nach § 2 Nds. AGBtR, vom 4. Oktober 2023 (Modellprojekteverordnung), Nds. GVBl. S. 244.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln