Niedersachsen klar Logo

Aufbau des Oberlandesgericht Oldenburg

Zum Bezirk des Oberlandesgerichts gehören die drei Landgerichte Aurich, Oldenburg und Osnabrück sowie 23 Amtsgerichte. Im gesamten Bezirk sind mehr als 2600 Personen beschäftigt, davon ca. 466 Richterinnen und Richter.

Das Oberlandesgericht Oldenburg ist Berufungs- und Beschwerdeinstanz in Zivilsachen, Beschwerdeinstanz in Familiensachen, Revisions- und Beschwerdeinstanz in Strafsachen sowie Rechtsbeschwerdeinstanz in Bußgeldsachen. Es überprüft die Entscheidungen der Amts- und Landgerichte des Bezirks, die mit einem Rechtsmittel angegriffen wurden. Die nächsthöhere Instanz ist der Bundesgerichtshof.

Daneben nimmt das Oberlandesgericht als Mittelbehörde zwischen dem Justizministerium und den Gerichten seines Gerichtsbezirks zahlreiche Aufgaben der Justizverwaltung wahr. Die Verwaltungsabteilung mit ihren richterlichen und nichtrichterlichen Referenten und dem Mitarbeiterstab aus Beamten und Angestellten ist zuständig für das Management der Gerichte des Bezirks. Zu den Aufgaben gehören insbesondere die Personalverwaltung für die Gerichte des Bezirks, die Ausbildung der Justizfachangestellten sowie der Berufsanwärterinnen und Berufsanwärter, die Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare sowie die Zuweisung der Haushaltsmittel und die grundlegende Organisation der Gerichte des Bezirks. Einzelheiten ergeben sich aus der Verwaltungsgeschäftsverteilung und dem Organigramm. Beides ist auf diesen Internetseiten abrufbar.

Das Oberlandesgericht hat ca. 150 Bedienstete, darunter 50 Richterinnen und Richter, 30 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, 59 Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte sowie Justizangestellte und 11 Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister. Es bestehen 15 Zivilsenate, von denen sechs in Personalunion auch Familiensenate sind. Zwei der Zivilsenate haben nach dem Gesetz nur Spezialaufgaben zu erledigen: der 7. Zivilsenat als Baulandsenat und der 10. Zivilsenat als Landwirtschaftssenat. Ferner sind zwei Strafsenate und ein Bußgeldsenat gebildet. Die Senate entscheiden in der Regel in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Zu den Sitzungen des Landwirtschaftssenats werden zwei Landwirte als Laienrichter hinzugezogen.

Das von den Richterinnen und Richtern des Oberlandesgerichts gewählte Präsidium beschließt die Geschäftsverteilung der Senate. Der Geschäftsverteilungsplan ist auf dieser Webseite abrufbar.

Dem Oberlandesgericht sind außerdem ein Teil des Zentralen IT-Betrieb Niedersächsische Justiz (ZIB), die Landesbetreuungsstelle sowie der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen und die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen angegliedert.



Aufbau des Oberlandesgericht Oldenburg (Schmuckgrafik)
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln