Niedersachsen klar Logo

Landesbetreuungsstelle

Die Landesbetreuungsstelle

Liebe Besucherinnen und Besucher, das Oberlandesgericht Oldenburg (Oldenburg) verfügt mit der Landesbetreuungsstelle über eine weitere Betreuungsbehörde für Niedersachen, die mit bestimmten Aufgaben betraut ist. mehr

Behördenbetreuerinnen und Behördenbetreuer

Die Landesbetreuungsstelle beschäftigt gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Nds. AGBtR Landesbedienstete, die als Behördenbetreuerinnen und Behördenbetreuer (§ 1819 Abs. 3 S. 2 BGB) tätig werden. mehr

Betreuungsvereine

Die Landesbetreuungsstelle beim Oberlandesgericht Oldenburg ist zuständig für die Anerkennung von rechtsfähigen Vereinen als Betreuungsverein. Hier finden Sie auch eine Übersicht über die anerkannten Betreuungsvereine in Niedersachsen. mehr

Sachkundelehrgänge, Studiengänge sowie Aus- und Weiterbildungsgänge der Hochschulen

Das Oberlandesgericht Oldenburg (Oldenburg) - Landesbetreuungsstelle - ist für die Anerkennung (Zertifizierung) von betreuungsspezifischen Sachkundelehrgängen sowie von Studien-, Aus- und Weiterbildungsgängen der Anbieter, die ihren Hauptsitz in Niedersachsen haben, zuständig. mehr

Anderweitige Nachweise der Sachkunde (§ 7 Abs. 3 BtRegV)

Berufliche Betreuerinnen und Betreuer benötigen in der Regel einen Sachkundenachweis, zur Registrierung bei der kommunalen Betreuungsstelle (Stammbehörde). Die Betreuungsstellen können die Landesbetreuungsstelle um Stellungnahme zu anderweitigen Nachweisen der Sachkunde nach § 7 Abs. 3 BtRegV. mehr

Modellprojekte zur erweiterten Unterstützung

Der Gesetzgeber hat in § 11 Abs. 3 und 4 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) zum 1. Januar 2023 die erweiterte Unterstützung eingeführt. Diese kann nach Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens unter geeigneten Umständen die gerichtliche Betreuerbestellung vermeiden. mehr

AnsprechpartnerInnen und Kontakt

Hier finden Sie Ansprechpartner für die einzelnen Zuständigkeitsbereiche der Landesbetreuungsstelle und das Kontaktformular. mehr

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln