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Sachkundelehrgänge, Studiengänge sowie Aus- und Weiterbildungsgänge der Hochschulen

Das Oberlandesgericht Oldenburg (Oldenburg) - Landesbetreuungsstelle - ist für die Anerkennung (Zertifizierung) von betreuungsspezifischen Sachkundelehrgängen sowie von Studien-, Aus- und Weiterbildungsgängen der Anbieter, die ihren Hauptsitz in Niedersachsen haben, zuständig, § 42 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten in der Gerichtsbarkeit und der Justizverwaltung (ZustVO-Justiz).

Berufliche Betreuerinnen und Betreuer benötigen, sofern sie nicht über Studienabschlüsse der sozialen Arbeit, der Sozialpädagogik oder über die Befähigung zum Richteramt verfügen, einen Sachkundenachweis, um sich bei der zuständigen kommunalen Betreuungsstelle (Stammbehörde) zur Übernahme beruflicher Betreuungen registrieren zu lassen. Zuständige Stammbehörde ist die kommunale Betreuungsstelle am Sitz bzw. Wohnsitz der beruflichen Betreuerin oder des beruflichen Betreuers.

Weitere Registrierungsvoraussetzungen neben einer ausreichenden Sachkunde sind nach § 23 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG):

  • die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit und
  • eine Berufshaftpflichtversicherung im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 3 BtOG.


Die Sachkunde kann u. a. durch einen erfolgreichen Sachkundelehrgang oder einem Studien- oder Aus- und Weiterbildungsgang nachgewiesen werden, § 8 Abs. 1 Sätze 1, 2 und Abs. 6 Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV), § 5 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 BtRegV.

Mit der bundesweit gültigen Anerkennung der Lehrgänge (Zertifizierung) durch die Landesbetreuungsstelle sind die Anbieter berechtigt, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei erfolgreichem Abschluss die nach § 23 BtOG erforderliche Sachkunde zu bescheinigen. Die berufliche Betreuerin und der berufliche Betreuer kann hiermit gegenüber jeder Betreuungsstelle in der Bundesrepublik ihre bzw. seine Sachkunde nachweisen.

Um ein einheitliches Verfahren für die Zertifizierung der Anbieter in allen Bundesländern zu gewährleisten, wurde im Fachausschusses IV für Betreuungsangelegenheiten der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) ein Merkblatt entwickelt. Das Merkblatt finden Sie nebenstehend.

Für die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs oder einzelner Module hiervon oder eines Studien- oder Aus- und Weiterbildungsgangs ist ein formloser Antrag bei der Landesbetreuungsstelle unter folgender Postanschrift zu stellen:

Oberlandesgericht Oldenburg
Landesbetreuungsstelle
Richard-Wagner-Platz 1
26135 Oldenburg.

Der Inhalt des Antrages für die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs oder einzelner Module des Lehrgangs ergibt sich aus § 8 BtRegV. Sie können hierfür auch einen Antragsvordruck verwenden. Den Antragsvordruck finden Sie nebenstehend zum Download. Die Kosten für die Anerkennung entnehmen Sie bitte dem nebenstehenden Merkblatt.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Landesbetreuungsstelle gerne zur Verfügung.

Anerkannte Sachkundelehr- und Weiterbildungsgänge


Die Sachkundelehr- und Weiterbildungsgänge folgender niedersächsischer Anbieter sind anerkannt:


AdA Akademie der Ausbilder UG (haftungsbeschränkt) (§ 8 Abs. 1 BtRegV)

Link: AdA Akademie der Ausbilder

EducationMovement Gabriela Orsini (§ 8 Abs. 1 BtRegV)

Link: EducationMovement Gabriela Orsini

Hochschule Hannover – HsH-Akademie (§ 5 Abs. 3 BtRegV und § 8 Abs. 1 BtRegV)

Link: Hochschule Hannover, Sachkundelehrgänge für berufliche Betreuer:innen

Jade Hochschule - Akademie für Weiterbildung (§ 5 Abs.3 BtRegV und § 8 Abs. 1 BtRegV)

Link: Sachkundelehrgang Berufsbetreuer/innen - Jade Hochschule


Einen Überblick über die anerkannten Sachkundelehr- und Studiengänge sowie Aus- und Weiterbildungsgänge in allen Bundesländern finden Sie auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGÜS):

Übersicht der nach Landesrecht anerkannten Angebote nach Betreuerregistrierungsverordnung


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