Elektronisches Grundbuch
Informationen zum automatisierten Abrufverfahren für elektronisch geführte Grundbücher in Niedersachsen
Das Land Niedersachsen hat seit dem 02.12.2002 das automatisierte Abrufverfahren für das elektronisch geführte Grundbuch eingeführt. Im Rahmen des Abrufverfahrens können die Notarinnen und Notare, Versicherungen, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Banken und Sparkassen auch über die Öffnungszeiten der Grundbuchämter hinaus die Grundbücher sämtlicher umgestellter Amtsgerichte Niedersachsens vom Schreibtisch aus am eigenen PC einsehen. Der Gang zum Amtsgericht gehört dann der Vergangenheit an. Voraussetzung hierfür ist die Zulassung zum automatisierten Abrufverfahren nach §§ 133 Grundbuchordnung (GBO), 80 ff. Grundbuchverfügung (GBV). Mit der Aufgabe der Genehmigung für die Zulassung zum automatisierten Abrufverfahren für das Land Niedersachsen ist das Oberlandesgericht Celle betraut worden. Weitere Informationen über das automatisierte Abrufverfahren, zur Antragstellung sowie die Downloads aktueller Anträge sowie die Kontaktdaten des Sachbearbeiters für das automatisierte Grundbuchabrufverfahren finden Sie hier. |