Amtsanwältin/Amtsanwalt
Amtsanwälte sind ausgebildete Rechtspfleger, die eine Zusatzausbildung von 18 Monaten absolviert und die anschließende Amtsanwaltsprüfung bestanden haben.
Amtsanwältinnen und Amtsanwälte vertreten die Staatsanwaltschaft in Strafrichtersitzungen bei den Amtsgerichten.