Die Landesbetreuungsstelle
Liebe Besucherinnen und Besucher,
ich begrüße Sie auf der Internetseite der Landesbetreuungsstelle.
Das Oberlandesgericht Oldenburg (Oldenburg) verfügt mit der Landesbetreuungsstelle über eine weitere Betreuungsbehörde für Niedersachen, die mit bestimmten Aufgaben betraut ist.
Die „eigentlichen“ Betreuungsbehörden, die sich u.a. um die Angelegenheiten im Zusammenhang mit der rechtlichen Betreuung für erwachsende Bürgerinnen und Bürger kümmern, sind hingegen bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten verortet (Betreuungsstellen). In Niedersachsen gibt es 46 kommunale Betreuungsstellen.
Die Aufgaben der Landesbetreuungsstelle sind u. a.:
- die Beschäftigung von Landesbediensteten, die als Behördenbetreuerinnen oder Behördenbetreuer tätig werden,
- die Anerkennung von Betreuungsvereinen, § 14 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG),
- die Förderung von Betreuungsvereinen nach den jeweils geltenden Bestimmungen,
- die Anerkennung von Sachkundelehrgängen sowie von Studiengängen und Aus- und Weiterbildungsgängen, §§ 5, 8 Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV).
Die Rechtsgrundlage der Landesbetreuungsstelle finden Sie in § 1 Abs. 2 Satz 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzeses zum Betreuungsrecht (Nds. AGBtR).
Näheres zu den einzelnen Zuständigkeiten der Landesbetreuungsstelle finden Sie auf den folgenden Seiten.
Zudem sind unter den nachstehend aufgeführten Links eine Vielzahl von nützlichen Informationen sowie Formulare und Merkblätter zum Download hinterlegt. Sollten Sie wichtige Informationen oder Downloadangebote vermissen, übermitteln Sie gerne Ihre Hinweise und Anregungen.
Bitte verwenden Sie hierfür das Kontaktformular unter der Rubrik „AnsprechpartnerInnen und Kontakt“.
Sofern Sie Fragen zu konkreten Betreuungsfällen haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Amtsgericht - Betreuungsgericht.
Für allgemeine Informationen zum Betreuungsrecht und für die Beratung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer sowie für Informationen zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen stehen Ihnen auch die anerkannten Betreuungsvereine als Ansprechpartner zur Verfügung. Eine Liste der anerkannten Betreuungsvereine finden Sie nebenstehend. Hier finden Sie auch die Kontaktdaten der kommunalen Betreuungsstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Pargmann
Leiterin der Landesbetreuungsstelle
Regierungsdirektorin Petra Pargmann, Leiterin der Landesbetreuungsstelle