Behördenbetreuerinnen und Behördenbetreuer
Wenn ein hilfsbedürftiger Volljähriger durch Personen aus dem Familienkreis oder durch Berufs- oder Vereinsbetreuerinnen und -betreuer nicht oder nicht hinreichend rechtlich betreut werden kann, hat das zuständige Amtsgericht - Betreuungsgericht - unter anderem die Möglichkeit, eine Behördenbetreuerin oder einen Behördenbetreuer zu bestellen, also in der Regel eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Betreuungsstelle.
Die Landesbetreuungsstelle bei dem Oberlandesgericht Oldenburg beschäftigt an einigen Standorten in Niedersachsen auch Bedienstete, die als solche Behördenbetreuerinnen und Behördenbetreuer tätig sind. Diese sind im Rahmen ihrer Tätigkeit, ebenso wie auch ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Berufs- oder Vereinsbetreuerinnen und -betreuer, an die geltenden rechtlichen Vorgaben gebunden.
Die Behördenbetreuerinnen und -betreuer übernehmen die rechtliche Vertretung für hilfebedürftige Erwachsene in dem ihnen vom Betreuungsgericht zugewiesenen Aufgabenkreis. Der Aufgabenkreis besteht aus einem oder mehreren Aufgabenbereichen, § 1815 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Aufgabenbereiche können unter anderem sein:
· die Vermögenssorge (z.B. Kontoverwaltung, Zahlungsverkehr),
· die Gesundheitssorge (z.B. Arztgespräche, Einwilligung in medizinische Maßnahmen),
· die Aufenthaltsbestimmung (z.B. Heim- oder Krankenhauseinweisung),
· die Behördenangelegenheiten (z.B. Antragstellungen).
Für alle gerichtlich bestellten Betreuerinnen und -betreuer gilt, dass es sich um eine rechtliche Betreuung handelt, d. h., dass in dem jeweils übertragenen Aufgabenkreis Hilfen und Unterstützungen organisiert und die erforderlichen Anträge gestellt werden.
Die Behördenbetreuerinnen und -betreuer verfügen über eine hohe fachliche Qualifikation und über langjährige Erfahrungen im Bereich des Führens von Betreuungen. Wenngleich die Bestellung einer Behördenbetreuerin oder eines Behördenbetreuers als Einzelperson durch das jeweils zuständige Betreuungsgericht erfolgt, so ist doch durch das Arbeiten im Team ein kontinuierlicher Wissenstransfer gegeben.
Die Behördenbetreuerinnen und -betreuer sind Beamtinnen bzw. Beamte oder Angestellte des Landes Niedersachsen. Anders als bei beruflich tätigen Betreuerinnen und Betreuern steht Ihnen bei im Sinne des § 1875 Abs. 2 BGB vermögenden zu betreuenden Personen eine Vergütung für ihre Tätigkeit nur zu, soweit der Umfang oder die Schwierigkeit der Wahrnehmung der Angelegenheiten dieses rechtfertigen, § 14 Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG), § 1876 S. 2 BGB. Die Entscheidung obliegt im Einzelfall dem jeweils zuständigen Betreuungsgericht.
Unsere Betreuungsteams sind in den Außenstellen in Braunschweig, Hildesheim, Oldenburg, Osnabrück und Verden vertreten.
Teamleiter für die Teams in Oldenburg, Osnabrück und Verden ist Herr Loeck am Standort in Osnabrück, Tel.: 0541 3156506, E-Mail: Holger.Loeck@justiz.niedersachsen.de.
Teamleiterin für die Teams in Braunschweig und Hildesheim ist Frau Klußmann am Standort in Hildesheim, Tel: 05121 17912-32, E-Mail: Martina.Klussmann@justiz.niedersachsen.de.
Die Adressen der Bürostandorte der Landesbetreuungsstelle lauten:
Braunschweig Schillstraße 1, 38102 Braunschweig
Hildesheim Eduard-Ahlborn-Straße 1, 31137 Hildesheim
Oldenburg Richard-Wagner-Platz 1, 26135 Oldenburg
Osnabrück Iburger Straße 30, 49082 Osnabrück
Verden Marienstraße 8, 27283 Verden