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Bewerbungs- und Einstellungsverfahren

Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Niedersachsen

1. Einstellungstermine

In den juristischen Vorbereitungsdienst wird in Niedersachsen zum 01.03., 01.06., 01.09. und 01.12. eines jeden Jahres eingestellt.

2. Einstellungsbehörden

Einstellungsbehörden sind die Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg. Sie nehmen die Zulassung und Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber in voneinander unabhängigen Verfahren vor.

3. Einstellungsantrag

Richten Sie Ihren Antrag auf Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst unter Verwendung des anliegenden Vordrucks nach Wahl an das

OLG Braunschweig
Postfach 3627
38026 Braunschweig

OLG Celle
Postfach 1102
29201 Celle

OLG Oldenburg
Postfach 9221
26140 Oldenburg

Dem Antrag sind die in dem Vordruck aufgeführten Unterlagen beizufügen.

Im Einstellungsantrag können Sie angegeben, welchem Gericht Sie im ersten Ausbildungsabschnitt zugeteilt werden möchten. Zuweisungswünsche werden entsprechend den von den Oberlandesgerichten aufgestellten Grundsätzen berücksichtigt. Ein Anspruch, einem bestimmten Gericht zur Ausbildung zugewiesen zu werden, besteht nicht. Wegen der großen Zahl der Bewerberinnen und Bewerber einerseits und der an den einzelnen Gerichten begrenzten Anzahl der Ausbildungsplätze andererseits ist es empfehlenswert, weitere Gerichte alternativ als Ausbildungsstellen anzugeben.

4. Bewerbungsfrist

Bewerbungen dürfen frühestens fünf und müssen spätestens zwei Monate vor dem jeweiligen Einstellungstermin mit den erforderlichen Unterlagen eingegangen sein. -- Nicht fristgemäße Bewerbungen und solche, denen nicht mindestens der Lebenslauf, eine beglaubigte Abschrift des Zeugnisses über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung bzw. der ersten Prüfung sowie eine Erklärung über die Staatsangehörigkeit beigefügt sind, zurückgewiesen.

5. Einstellung und Auswahlverfahren

Die Einstellung erfolgt, soweit ausreichend Stellen und Mittel zur Verfügung stehen.

Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Zahl der dem Oberlandesgericht zur Verfügung stehenden freien Stellen, so richtet sich die Auswahl nach dem Gesetz über die Beschränkung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst vom 27.10.1977 (Nds. GVBI. S. 537) in Verbindung mit der Verordnung über das Zulassungs- und Auswahlverfahren für die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst (KapVO) vom 24.08.1999 (Nds. GVBI. S.329), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.09.2003 (Nds. GVBI. S. 355).

Wartepunkte im Sinne von § 5 Abs. 2 KapVO sind Landesweit gültig. Wird ein Ausbildungsplatzangebot nicht angenommen, verfallen bis dahin erworbene Wartepunkte.

Bei Mehrfachbewerbungen in Niedersachsen führt die Ablehnung des Angebotes eines OLG dazu, dass zum folgenden Einstellungstermin auch die bei den anderen Oberlandesgerichten erworbenen Wartepunkte verfallen sind.

6. Vorbereitungsdienst

Der juristische Vorbereitungsdienst und das sich anschließende Prüfungsverfahren sind in dem Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAG) in der Fassung vom 15.01.2004 (Nds. GVBI. S. 7) und der Verordnung zum Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAVO) vom 02.11.1993 (Nds. GVBI. S: 561) zuletzt geändert durch Verordnung vom 01.12.2004 (Nds. GVBI. S.559) geregelt.

Der Vorbereitungsdienst dauert 2 Jahre und wird in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis absolviert. Weitere Informationen über seinen Inhalt und Ablauf enthält die Broschüre 'Der juristische Vorbereitungsdienst in Niedersachsen', die als PDF-Datei auf der Homepage des Justizministeriums www.mj.niedersachsen.de unter dem Pfad 'Wir über uns', 'Berufe in der Justiz', 'Juristenausbildung' zu finden ist.

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