Sie möchten Justizwachtmeister/-in (m/w/d) werden?
Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister gewährleisten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften die Sicherheit und Ordnung. Sie sind häufig erste Anlaufstelle für rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger und erteilen allgemeine Auskünfte.
Vor einer Einstellung als Justizwachtmeister/-in ist jedoch eine Tätigkeit als Justizangestellte/-r im Wachtmeisterdienst (Beschäftigungsverhältnis) vorgesehen.
Justizangestellte im Wachtmeisterdienst werden von jedem Gericht und jeder Staatsanwaltschaft eigenständig eingestellt. Im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg kommt eine Einstellung bei jedem Amts- und Landgericht sowie beim Oberlandesgericht selbst in Betracht.
Es empfiehlt sich vorab eine telefonische Anfrage bei dem gewünschten Gericht bzw. bei den räumlich in Frage kommenden Gerichten, ob in absehbarer Zeit Stellen zu besetzen sind.
Da die Einstellung mit dem Ziel einer zeitnahen Übernahme in das Beamtenverhältnis (Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz) erfolgt, sollten die beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Nach dem Personalentwicklungskonzept für Bedienstete des Justizwachtmeisterdiensts sollen Bewerberinnen und Bewerber darüber hinaus mindestens 21 Jahre alt sein, über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und zur Aufrechterhaltung ihrer körperlichen Fitness bereit sein.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft Ihrer Wahl. Folgende Unterlagen fügen Sie bitte bei:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Abschlusszeugnis der Hauptschule oder Nachweis über einen gleichwertigen Bildungsstand (Kopie)
- Zeugnis über eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie über ggfs. weitere Beschäftigungen (Kopien)
Weitere Informationen finden Sie hier (Weiterleitung zum Justizportal Niedersachsen).