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Vortragsreihe 2019: "Kunstfehler - wann haften Ärzte?"


Vortrag von Dr. Marco Bartsch, Richter am Oberlandesgericht Oldenburg

Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Anke van Hove lud im November zu einem Vortrag mit dem Titel: „Kunstfehler - wann haften Ärzte?“ ein.

Dr. Marco Bartsch ist seit 2008 Richter am Oberlandesgericht Oldenburg. Er ist Mitglied des 5. Zivilsenats, der unter anderem für Arzthaftungssachen zuständig ist. Dr. Bartsch ist darüber hinaus stellvertretendes richterliches Mitglied des Gerichtshofs für die Heilberufe Niedersachsen sowie stellvertretendes Mitglied der Medizinischen Ethik-Kommission der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg.

Wenn Ärzte Fehler machen, kann das schwerwiegende Folgen für die Patienten haben. Gesundheitliche Beeinträchtigungen verringern häufig nicht nur die Lebensqualität, sondern können auch erhebliche finanzielle Belastungen nach sich ziehen (Einkommenseinbußen, Ausgaben für Hilfsmittel etc.):

Häufig stellt sich die Frage, ob der Arzt wegen eines Fehlers haftet und dem Patienten Schmerzensgeld schuldet und die materiellen Schäden ausgleichen muss. Dabei spielt es oft eine Rolle, ob der Arzt den Patienten über den Eingriff, die Risiken und die Behandlungsalternativen hinreichend aufgeklärt hat.

Nicht jede erfolglose oder mit Komplikationen einhergehende Behandlung stellt einen Haftungsfall dar. Kommt es zum Rechtsstreit, gelten spezielle Regeln, die auf einen gerechten Interessenausgleich zwischen Arzt und Patient abzielen.

Der Vortrag fand großen Zuspruch bei dem zahlreich erschienenen Publikum. Herr Dr. Bartsch nahm sich die Zeit, im Anschluss an den Vortrag Fragen der Anwesenden zu beantworten.

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