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Zwischen Vortrag und Netzwerktreffen – Landesbeauftragter für Opferschutz besucht das OLG Oldenburg

Am gestrigen Abend hat der Niedersächsische Landesbeauftragte für Opferschutz, Thomas Pfleiderer, im nahezu voll besetzten Sitzungssaal des Oberlandesgerichts einen informativen Überblick über die Angebote des Opferschutzes geboten.

In ihrer Begrüßungsansprache hob die Präsidenten des Oberlandesgerichts, Anke van Hove, die langjährigen Erfahrungen im Bereich der Gewaltkriminalität hervor, die der heutige Opferschutzbeauftragte während seiner Tätigkeit als Leitender Oberstaatsanwalt gemacht hatte. Das griff Pfleiderer in seiner Vortragseinleitung auf: „Ich habe nicht nur viele Strafverfahren bearbeitet, ich habe vor allen Dingen auch den enormen Leidensdruck von Opfern miterlebt“. Daher sehe er sich heute als „Lobbyist für den Opferschutz“.

Im Rahmen seines sich daran anschließenden Vortrages stellte er das breit gefächerte Unterstützungsangebot aus dem gesamten Spektrum des Opferschutzes vor. Dabei kamen nicht nur die vielfältigen Anlaufstellen in Niedersachsen und im Großraum Oldenburg, sondern auch regionale Präventionsangebote zur Sprache. „Der beste Opferschutz ist, wenn man gar nicht erst zum Opfer wird“, so Pfleiderer, der zudem die Vorreiterrolle hervorhob, die Niedersachsen im Bereich des Opferschutzes dank der Vielzahl der Beratungsstellen bundesweit einnehme.

Rund 50 Teilnehmende nutzten die Gelegenheit, sich über die Angebote zu informieren und miteinander ins Gespräch zu kommen. Unter ihnen viele, die auch beruflich mit der Betreuung von Opfern befasst sind. So etwa aus der Anwaltschaft, der Polizei, den Behörden sowie Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Beratungsstellen.

Die unglaubliche Vielfalt der Opferschutzangebote zeigt, wie wichtig es ist, dass wir uns auch in Zukunft noch weiter untereinander vernetzen, damit die Hilfe möglichst schnell und passgenau dort ankommt, wo sie dringend gebraucht wird und viel Gutes bewirken kann“, so die Präsidentin des Oberlandesgerichts zum Abschluss.

In diesem Sinne klang die Veranstaltung im Foyer des Gerichts bei angeregten Gesprächen aus. Dabei wurden neben Erfahrungen insbesondere auch Kontaktadressen und Infomaterial zwischen den Teilnehmenden ausgetauscht.

Für die Suche nach örtlichen Unterstützungsangeboten wies der Opferschutzbeauftragte auf ein besonderes Angebot hin: Auf der Webseite www.opferschutz-niedersachsen.de findet sich eine zentrale Datenbank über deren Suchfunktion durch Eingabe der Postleitzahl wohnortnahe Angebote angezeigt werden.

Die Präsentationsunterlagen zur Vortragsveranstaltung können bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts angefordert werden.

Der Landesbeauftragte für Opferschutz ist wie folgt erreichbar:

Opferschutz (Schmuckbild) Bildrechte: MJ Niedersachsen

Ein Pressefoto befindet sich am Ende dieser Mitteilung und ist zudem unter nachstehendem Link sowie auf der Internetseite des Oberlandesgerichts abrufbar.

Oberlandesgericht Oldenburg
-Pressestelle-

Tel.: 0441/220-1577

Richard-Wagner-Platz 1
26135 Oldenburg

Vortrag Opferschutz (Schmuckbild)   Bildrechte: OLG Oldenburg / Pressestelle

Pressemitteilung 09/2024

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Büürma

Oberlandesgericht Oldenburg
Pressesprecher
Richard-Wagner-Platz 1
26135 Oldenburg
Tel: 0441/220-1577

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.03.2024

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