Pressemitteilung 4/2026
Ansprechpartner/in:
Frau Dr. Carolin Bartsch
Oberlandesgericht Oldenburg
Pressesprecherin
Richard-Wagner-Platz 1
26135 Oldenburg
Tel: 0441/220-1250
Zahlen, Daten, Fakten zum Geschäftsjahr 2025
Höhere Eingänge in den Zivil- und Familiensachen und etwa gleichbleibende Zahlen bei den Strafsachen – dies ergibt die Auswertung der Zahlen zum Geschäftsanfall 2025 am Oberlandesgericht Oldenburg sowie im gesamten OLG-Bezirk, zu dem neben den drei Landgerichten Aurich, Oldenburg und Osnabrück 23 Amtsgerichte gehören.
Geschäftsanfall im gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
Im Oberlandesgerichtsbezirk stieg die Zahl der Zivilverfahren mit 29.298 Neueingängen im Vergleich zum Jahr 2024 (26.584 Neueingänge) signifikant an. Auch die Eingänge in Familiensachen nahmen von 18.079 im Jahr 2024 auf 18.594 im Jahr 2025 deutlich zu. Bei den Strafsachen ergab sich mit insgesamt 26.265 Neueingängen ein etwa gleich hoher Wert wie im Jahr 2024 (26.258 Verfahren). Damit machten bezirksweit von allen Verfahren die Zivilsachen 40%, die Strafsachen 35% und die Familiensachen 25% aus, was eine leichte Erhöhung des Anteils der Zivilsachen im Verhältnis zu den Strafsachen (im Vorjahr beide 37%) bedeutet. Die Familiensachen machen hingegen seit dem Jahr 2021 durchgehend 25% aller Verfahren aus. An den Amtsgerichten liegt die Verteilung im Übrigen etwas anders: Hier betreffen die meisten, nämlich 24.225, Verfahren das Strafrecht, 19.209 das Zivilrecht und 17.993 das Familienrecht.
Insgesamt gingen im Jahr 2025 im Bezirk rund 74.157 Verfahren ein. Damit ist die Gesamtzahl der bezirksweiten Neueingänge im Vergleich zum Vorjahr deutlich, nämlich um 3.236 Verfahren gestiegen.
Geschäftsanfall am Oberlandesgericht
Am Oberlandesgericht selbst gingen im Jahr 2025 1.255 zivilrechtliche Verfahren ein, und damit etwas mehr als im Jahr 2024 (1.201). Auch in den Familiensachen ergab sich mit 601 Verfahren eine leichte Erhöhung zu 2024 (588), wohingegen die Zahlen im Strafrecht mit 233 Verfahren (2024: 257) etwas sanken. Die Gesamtzahl der Neueingänge ist im Vergleich zum Vorjahr somit leicht (um 43 Verfahren) gestiegen.
Den insgesamt 2.089 Neueingängen standen dabei 1.994 Erledigungen gegenüber. Die durchschnittliche Verfahrensdauer lag am OLG in Zivilsachen bei 9,1 Monaten, was im Vergleich zum Jahr 2024 eine deutliche Beschleunigung darstellt; damals dauerte ein Zivilverfahren am OLG durchschnittlich 13 Monate, was insbesondere mit ausstehenden Leitentscheidungen des EuGH und BGH in den sogenannten „Dieselverfahren“ zusammenhing. In den Strafsachen dauerte es vom Eingang der Verfahren bis zu ihrer Erledigung lediglich 0,8 Monate (2024: 0,9), in den Familiensachen 3,6 Monate (2024: 3,5).
Die Präsidentin des Oberlandesgerichts, Anke van Hove, nimmt diese Zahlen zum Anlass, den Mitarbeitenden zu danken: „Steigende Eingangszahlen, hochkomplexe Lebenssachverhalte und besonders umfangreiche Verfahren fordern die Justiz unverändert heraus. Dennoch konnten Verfahren mit teils geringeren Laufzeiten bearbeitet werden. Auch in Zeiten tiefgreifender Veränderungen und Krisen sind die Gerichte hier bei uns im Nordwesten die verlässliche und resiliente Basis des Rechtsstaates. Allen Kolleginnen und Kollegen sei dafür herzlich gedankt.“
Die Grafiken sind unter nachstehendem Link auf der Internetseite des Oberlandesgerichts zum Download abrufbar und können zudem bei der Pressestelle angefordert werden.
Artikel-Informationen
erstellt am:
19.03.2026

