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Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rolf Schneider im Ruhestand


In den Ruhestand verabschiedet wurde jetzt der Vorsitzende des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg, Rolf Schneider.


Schneider wurde 1956 in Bramsche geboren. Nach dem Studium in Gießen und Bielefeld war Schneider Referendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf. 1986 trat er in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein und war viele Jahre Familienrichter am Amtsgericht in Bersenbrück. Im Jahre 2000 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht befördert. 2007 wechselte er als Vorsitzender Richter an das Landgericht Osnabrück, wo er die Kammer mit dem Aufgabenschwerpunkt „Arzthaftungsrecht“ leitete. Nebenamtlich war er als Prüfer Mitglied des Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamtes. 2014 wurde Schneider zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt. Hier war er Vorsitzender des 4. Zivilsenats, der insbesondere für Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte Oldenburg, Westerstede, Cloppenburg und Vechta zuständig ist.

In seiner Freizeit leitete Rolf Schneider viele Jahre den Posaunenchor in Bramsche.


Nr. 12/2022
Bettina von Teichman und Logischen
Oberlandesgericht Oldenburg
Pressestelle
Richard-Wagner-Platz 1
26135 Oldenburg

VRiOLG Herr Schneider   Bildrechte: OLG Oldenburg

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.02.2022

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