Pressemitteilung 7/2026
Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Daniel Hunsmann
Oberlandesgericht Oldenburg
stellvertretender Pressesprecher
Richard-Wagner-Platz 1
26135 Oldenburg
Tel: 0441/220-1612
Terminankündigung: Berufungsverhandlung im Streit um Aufnahmen in Schlachthofbetrieb
Der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg verhandelt
am Dienstag, den 28. April 2026, um 10 Uhr in Saal 1
das Berufungsverfahren um heimlich erstellte Bild- und Videoaufnahmen in einem Schlachtbetrieb im Landkreis Vechta (Geschäftsnummer 13 U 45/25).
Die klagende Schlachthofbetreiberin hat erstinstanzlich die Beklagten auf Unterlassung, Feststellung und Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Anspruch genommen. Hintergrund war die Veröffentlichung von Bild- und Videoaufnahmen aus dem Schlachthof der Klägerin. Jedenfalls in der Nacht vom 4. auf den 5. Mai 2024 waren beide Beklagte gemeinsam in den Betrieb der Klägerin eingedrungen. Die Beklagte zu 1. war nach den Ergebnissen des landgerichtlichen Verfahrens bereits zuvor mehrfach dort gewesen und hatte Aufnahmen getätigt und Kameras installiert.
Das Landgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 11. Juni 2025 (Geschäftsnummer 5 O 326/25) beide Beklagten zum Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten der Klägerin und überdies dazu verurteilt, es zu unterlassen, das Betriebsgelände der Klägerin zu betreten. Zudem hat es festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, der Klägerin den ihr entstandenen Schaden zu ersetzen, im Hinblick auf den Beklagten zu 2. allerdings nur bezogen auf den Hausfriedensbruch vom 4./5. Mai 2024. Zudem hat das Landgericht (nur) die Beklagte zu 1. dazu verurteilt, es u.a. zu unterlassen, bestimmte Bild- und/oder Videoaufnahmen aus dem Betriebsgelände der Klägerin zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen. Im Hinblick auf den Beklagten zu 2. konnte das Landgericht nicht feststellen, dass dieser an der Beschaffung oder Verbreitung der streitgegenständlichen Filmaufnahmen beteiligt war oder ihm solche Handlungen zuzurechnen sind.
Mit ihrer Berufung verfolgt die Klägerin ihre Ansprüche gegen den Beklagten zu 2. weiter. Die Beklagten, die ebenfalls Berufung eingelegt haben, verfolgen ihre bisherigen Anträge auf Klageabweisung weiter.
Hinweis für die Pressevertreter/-innen:
Aus organisatorischen Gründen werden Sie gebeten, der Pressestelle bis Montag, 20. April 2026, unter OLGOL-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de mitzuteilen, dass Sie an dem Verhandlungstermin teilnehmen möchten.
Bitte beachten Sie, dass Film- und Fotoaufnahmen im Gebäude nur nach vorheriger Genehmigung zulässig sind. Die Genehmigung können Sie bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts Oldenburg, Herrn Richter am Oberlandesgericht Dr. Hunsmann, beantragen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
15.04.2026

