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Oberlandesgericht Oldenburg veröffentlicht die neuen unterhaltrechtlichen Leitlinien für 2022


Wie in jedem Jahr haben die Familiensenate des Oberlandesgerichts in Oldenburg zu Jahresbeginn ihre aktuellen unterhaltsrechtlichen Leitlinien veröffentlicht. Die Leitlinien enthalten die allgemeinen Grundsätze der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts zum Unterhalt für das nun beginnende Jahr 2022. Die Familiengerichte des Bezirks sind zwar nicht an diese Leitlinien gebunden. Sie können der Praxis aber als Hilfsmittel dienen, wenn es um Fragen der Berechnung von Unterhalt bei typischen Sachlagen geht.

Im Vergleich zum Vorjahr haben sich diese Grundsätze nur geringfügig geändert:

Der Kindesunterhalt hat sich etwas erhöht. Die konkreten Beträge lassen sich nach wie vor der in den Leitlinien abgedruckten Düsseldorfer Tabelle entnehmen, wobei es wegen der Anrechnung von Kindergeld auf die im Anhang enthaltenen Zahlbeträge ankommt. Anders als bisher lässt sich aus dieser Tabelle nun auch der Unterhalt ablesen, der verlangt werden kann, wenn der zahlungspflichtige Elternteil mehr als 5.500 Euro pro Monat zur Verfügung hat.

Eine weitere Änderung findet sich in Ziffer 10.2.2 der Leitlinien: Bei der Berechnung des unterhaltsrechtlich zu berücksichtigenden Einkommens kommt es immer wieder vor, dass berufsbedingte Fahrtkosten als Belastungen geltend gemacht werden. Bislang wurden für die ersten gefahrenen 60 Kilometer in der Regel pauschal 30 Cent, danach 20 Cent pro Kilometer akzeptiert. Ab dem 1.1.2022 lassen es die Leitlinien jedoch wegen der allgemeinen Kostensteigerungen zu, dass diese mit 42 Cent bzw. 28 Cent bemessen werden, wie es auch bundesweit praktiziert wird.


Nr. 2/2022
Bettina von Teichman und Logischen
Oberlandesgericht Oldenburg
Pressestelle
Richard-Wagner-Platz 1
26135 Oldenburg

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.01.2022

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