Niedersachsen klar Logo

Oberlandesgericht Oldenburg - aktuelle Entscheidung zur Haftung in Abgas-Fällen

VW haftet auch für von Audi hergestellte Motoren im VW Touareg

Fälle im Rahmen der sogenannten „Abgasaffäre“ beschäftigen die Gerichte weiterhin in erheblichem Maße. Der Bundesgerichtshof hat die Haftung von VW bereits in mehreren Fällen bestätigt und den klagenden Autofahrern Schadensersatz zugesprochen. Es gibt aber immer noch Fallkonstellationen, in denen die Haftung bislang ungeklärt ist.

Der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat heute erneut ein Urteil zum sog. „Abgasskandal“ verkündet und ein Urteil des Landgerichts Aurich geändert. Der Senat sprach einem Pkw-Eigentümer aus Emden in zweiter Instanz Schadensersatz zu. Eine Besonderheit im entschiedenen Fall: Beim Motor des VW Touareg V6 mit der Schadstoffklasse Euro 6 W des Klägers handelt es sich nicht um den vielfach bekannten und von VW hergestellten Motor EA 189, welcher den Abgasskandal ins Rollen gebracht hat. Vielmehr ist in dem Fahrzeug ein von Audi hergestellter Dieselmotor (EA 897) verbaut.

In dem konkreten Fall hatte ein Pkw-Eigentümer geklagt, der den VW Touareg mit dem Motor des Typs EA 897 vor Bekanntwerden der mutmaßlichen Dieselmanipulationen im Herbst 2015 erworben hatte. 2019 reichte er dann Schadensersatzklage gegen VW ein und forderte den Kaufpreis zurück. Der Vertrieb der Fahrzeuge stelle, so der Kläger, ähnlich wie beim bekannten Motor EA 189, eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch VW dar. Sein Fahrzeug sei von einem amtlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes betroffen. Ausschlaggebend für die Haftung von VW sei, dass die Entscheidung für den Einsatz des mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Motors vom VW-Konzern ausgegangen sei.

In dem Verfahren verteidigte VW sich gegen den Vorwurf der sittenwidrigen Schädigung mit dem Hinweis, nicht Hersteller und Entwickler des Motors zu sein. Hersteller sei die Firma Audi. Im VW Touareg sei gerade nicht der bekannte Motor EA 189 verbaut. Die Motorsoftware sei dementsprechend nicht vergleichbar.

Das klageabweisende Urteil des Landgerichts hat der Senat nun teilweise aufgehoben und entschieden, dass VW auf Schadensersatz hafte. Es liege eine unzulässige Abschalteinrichtung vor und das Inverkehrbringen der hiermit versehenden Fahrzeuge stelle eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung dar. Die Programmierung der Motorsteuerung des Motors EA 897 sei zwar nicht identisch mit der im Falle des Motors EA 189, aber doch so ähnlich programmiert, dass sie rechtlich genauso zu behandeln sei.

VW hafte selbst, obwohl Audi den Dieselmotor samt Software entwickelt und hergestellt habe, denn VW habe in Bezug auf die Entwicklung und Verwendung des Motors EA 897 und dessen Software die grundlegenden strategischen Entscheidungen mitgetroffen und die entsprechenden Entscheidungen der Tochtergesellschaften Audi abgesegnet.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 16.10.2020, Aktenzeichen 11 U 2/20.


Nr. 28/2020
Bettina von Teichman und Logischen
Oberlandesgericht Oldenburg
Pressestelle
Richard-Wagner-Platz 1
26135 Oldenburg


Artikel-Informationen

erstellt am:
16.10.2020

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln