Artikel-Informationen
erstellt am:
21.01.2020
Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Oldenburg haben zum Jahresbeginn die aktualisierte Fassung ihrer unterhaltsrechtlichen Leitlinien veröffentlicht.
Diese Leitlinien dienen der Information der Öffentlichkeit und der Gerichte über die Grundsätze der Rechtsprechung in Unterhaltsverfahren. Gleichzeitig tragen sie bei gleichgelagerten Problemen zu einer einheitlichen Rechtsanwendung bei. Sie sind allerdings nur eine Richtlinie und damit nicht rechtsverbindlich.
Die zum 1. Januar 2020 wirksam gewordenen Änderungen betreffen unter anderem die neuen Selbstbehaltssätze. Bei dem Selbstbehalt handelt es sich um den Betrag, der einem Unterhaltsverpflichteten auf jeden Fall verbleiben muss, um seinen eigenen Lebensbedarf bestreiten zu können. Der notwendige Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern beträgt für einen Erwerbstätigen 1.160 Euro, für Unterhaltspflichtige, die kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit beziehen beträgt der Selbstbehalt 960 Euro. Gegenüber Ehegatten beträgt der Selbstbehalt 1.280 Euro.
Die aktualisierten Leitlinien finden Sie hier.
Nr. 4/2020
Bettina von Teichman und Logischen
Oberlandesgericht Oldenburg
Pressestelle
Richard-Wagner-Platz 1
26135 Oldenburg
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erstellt am:
21.01.2020