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Gemeinsam für die Sicherheit

Gerichtswachtmeister im Einsatz in der Region


Die Sicherheit in den niedersächsischen Gerichtsgebäuden ist in den letzten Jahren immer stärker in den Fokus getreten. Das Thema Sicherheit spielt nicht nur für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz eine wichtige Rolle, sondern auch für alle anderen, die an Gerichtsverhandlungen teilnehmen, wie Parteien, Rechtsanwälte, Zeugen, Sachverständige – aber natürlich auch für die Zuhörer. Denn Gerichtsverhandlungen finden grundsätzlich öffentlich statt. Jedermann kann als Zuhörer teilnehmen.

Wegen der Stellensituation im Bereich der Wachtmeisterinnen und Wachtmeister stellt die Gewährleistung der Sicherheit kleinere Gerichte aber vor Herausforderungen. Zur besseren Bündelung der Kräfte haben das Oberlandesgericht Oldenburg und das Landesarbeitsgericht Niedersachsen jetzt eine Kooperationsvereinbarung getroffen: Die Wachtmeisterinnen und Wachtmeister der Gerichte werden in Zukunft gerichtsübergreifend im gesamten Bezirk die Sicherheit an den sogenannten „ordentlichen Gerichten“, also den Amts- und Landgerichten und dem Oberlandesgericht, sowie an den Arbeitsgerichten sicherstellen. Sicherheitskontrollen am Eingang sollen nicht nur bei Prozessen stattfinden, bei denen mit viel Publikumsverkehr zu rechnen ist. Auch „anlassunabhängige“ Kontrollen werden vermehrt durchgeführt. Die Kooperation zwischen dem Oberlandesgericht und dem Landesarbeitsgericht soll nach sechs Monaten evaluiert werden.




Nr. 2/2020

Bettina von Teichman und Logischen

Oberlandesgericht Oldenburg

Pressestelle

Richard-Wagner-Platz 1

26135 Oldenburg

Wachtmeister; Sicherheit   Bildrechte: LG Oldenburg
Gemeinsam für die Sicherheit

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.01.2020

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