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BGH-Richter zu Gast in Oldenburg: Strafrechtsexperten diskutieren über Beweisanträge, Strafzumessung und Befangenheit

Sie entscheiden auf Bundesebene höchstrichterlich in Strafverfahren: Sechs Richter und eine Richterin des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe, die nun auf Einladung des Oberlandesgerichts (OLG) für zwei Tage nach Oldenburg reisten. Im Mittelpunkt der Tagung mit Strafrichterinnen und -richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten aus dem gesamten Nordwesten stand zwei Tage lang der Erfahrungsaustausch. Die insgesamt 70 Teilnehmenden kamen vornehmlich von den zum OLG-Bezirk Oldenburg gehörenden Landgerichten und Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück sowie von Generalstaatsanwaltschaft und Oberlandesgericht Oldenburg.

Die Gäste aus Karlsruhe gehören dem 3. Strafsenat des BGH an, der neben Staatsschutzsachen auch für Revisionen aus den OLG-Bezirken Oldenburg, Koblenz und Düsseldorf zuständig ist. Legt also eine verurteilte Person oder eine Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil der Landgerichte Aurich, Oldenburg und Osnabrück ein Rechtsmittel ein, so befindet darüber der 3. Strafsenat – beispielsweise 2020 nach dem Oldenburger Urteil im Mordprozess gegen Niels Högel.

„Der kollegiale Austausch zwischen denjenigen, die im gesamten Nordwesten für die Anklagen und Strafurteile zuständig sind, und denjenigen, die im Falle einer Revision die Urteile überprüfen, ist für beide Seiten wertvoll und gute Tradition“, so OLG-Präsidentin Anke van Hove, die die Teilnehmenden zum Auftakt im Alten Landtag begrüßte. Die persönliche Begegnung habe – auch pandemiebedingt – einige Jahre lang nicht stattfinden können. „Das überwältigende Interesse der Kolleginnen und Kollegen aus Gerichten und Staatsanwaltschaften an dieser Tagung spricht für eine Fortsetzung dieses fachlich ungemein bereichernden Formats“, ergänzte van Hove.


Nr. 08/2023
Bettina von Teichman und Logischen
Oberlandesgericht Oldenburg
Pressestelle
Richard-Wagner-Platz 1
26135 Oldenburg

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.02.2023

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