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77. OLG-Präsidentenkonferenz befasst sich mit Künstlicher Intelligenz in Gerichtsverfahren und Verfassungstreue

Vom 26. Mai bis zum 28. Mai 2025 fand in Weimar die 77. Jahrestagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs statt.

Einer der diesjährigen Schwerpunkte war die Resilienz der Justiz, wobei der Fokus auf der Ausbildung des an Gerichten tätigen Nachwuchses lag. Der Umgang mit Bewerbern, bei denen Zweifel an der Verfassungstreue bestehen, war ebenso Gegenstand der Gespräche, wie Ausbildungsformate zum Berufsethos. Zu diesen Fragen fand ergänzend ein Austausch mit Mitarbeitern der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald Mittelbau-Dora statt, die ihre Konzepte für die Bildungsarbeit mit Jugendlichen, Studierenden und angehenden Justizmitarbeiterinnen und Justizmitarbeitern vorstellten. Einigkeit bestand unter den Präsidentinnen und Präsidenten, dass ein Eintreten für den Rechtsstaat und das demokratische Gemeinwesen intensiv gefördert und in der Ausbildung fest verankert sein muss.

Eine weitere wichtige Zukunftsfrage ist der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Gerichtsverfahren. Hier waren sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einig, dass der Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Vorbereitung hilfreich sein kann, dass aber die einzelfallbasierte Verfahrensführung und Entscheidung durch den Richter stets gewahrt bleiben muss. Zudem begrüßen die Präsidentinnen und Präsidenten ausdrücklich Reformen betreffend die weitere Digitalisierung der Justiz, die Modernisierung der Zivilprozessordnung und die Spezialisierung der Richterinnen und Richter, Letzteres insbesondere im Hinblick auf die gestiegenen Anforderungen an eine qualitativ hochwertige und zugleich zügige Streiterledigung im Wirtschaftsrecht.

Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Oldenburg, Anke van Hove, erklärte im Anschluss an die Tagung zum Thema Künstliche Intelligenz:

„Es besteht Einigkeit darüber, dass die abschließende Bewertung einer Rechtssache Menschen vorbehalten bleiben muss. Künstliche Intelligenz kann aber bei der Rechtsfindung sehr hilfreich sein, etwa bei der Recherche oder wenn es darum geht, einen Parteivortrag zu strukturieren. Insbesondere bei sogenannten Masseverfahren, wie etwa solchen im Zusammenhang mit Fluggastrechten, kann Künstliche Intelligenz die Justiz entlasten. Hierbei muss aber klar sein, dass die verwendeten Daten allein aus unseren eigenen Verfahren entnommen sein dürfen. Wir sehen die Risiken der Künstlichen Intelligenz, müssen und wollen uns dieser Herausforderung aber stellen.“

Die auf der Konferenz gefassten Beschlüsse sind unter dem nachfolgenden Link abrufbar.

77. OLG-Präsidentenkonferenz (Schmuckbild)   Bildrechte: Justiz Thüringen

Pressemitteilung 09/2025

Ansprechpartner/in:
Frau Dr. Carolin Bartsch

Oberlandesgericht Oldenburg
Pressesprecherin
Richard-Wagner-Platz 1
26135 Oldenburg
Tel: 0441/220-1250

Beschlüsse der 77. OLG-Präsidentenkonferenz

  Beschluss zu TOP 7

  Beschluss zu TOP 9

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.05.2025

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