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Hinweise zum GwG, berufliche Verbindungen, Downloads und weiterführende Links


Internetangebot der Notarkammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg

Die Notarkammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg hält auf ihrem Internetauftritt weitere Informationen über das Notaramt bereit. Das Angebot richtet sich sowohl an amtierende Notarinnen und Notare, potentielle Bewerberinnen und Bewerber als auch interessierte Bürgerinnen und Bürger.


Weiterführende Informationen betreffend den Zugang zum Notaramt finden Sie hier.


Auslegungs- und Anwendungshinweise für Notare nach dem Geldwäschegesetz (GwG)

Hinsichtlich der Auslegungs- und Anwendungshinweise für Notarinnen und Notare nach dem Geldwäschegesetz (GwG) wird auf die Internetauftritte der Landgerichte Aurich , Oldenburg , Osnabrück hingewiesen.


Berufliche Verbindung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 BNotO

In Wahrnehmung der Verordnungsermächtigung des § 9 Abs. 1 Satz 2 BNotO wurde die Verordnung über die gemeinsame Berufsausübung und die Nutzung gemeinsamer Geschäftsräume durch Notarinnen und Notare (GemBANotVO) erlassen. Weiterführende Informationen:

GemBANotVO

Begründung der Verordnung über die gemeinsame Berufsausübung und die Nutzung gemeinsamer Geschäftsräume durch Notarinnen und Notare (GemBANotVO)


Beispielhafte Darstellung



Vordrucke

Bewerbervordruck um Bestellung zu(m/r) Notar(in) (barrierefrei)

Fragebogen zum Ausscheiden eines Notars aus dem Amt (barrierefrei)



Gesetze, Verordnungen und Satzungen


Bundesnotarordnung (BNotO)

Beurkundungsgesetz (BeurkG)

Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)

Allgemeinverfügung, Angelegenheiten der Notarinnen und Notare (AVNot)

Dienstordnung der Notare (DONot)

Satzung und Richtlinien der Notarkammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg

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