Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Niedersachsen.
1. Einstellungstermine:
2. Einstellungsbehörden:
3. Bewerbungsfrist:
Bewerbungen sind frühestens fünf und spätestens zwei Monate vor dem Einstellungstermin zulässig. Nicht fristgemäße Bewerbungen und solche, denen nicht mindestens ein unterschriebener Lebenslauf, eine beglaubigte Abschrift des Zeugnisses über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung bzw. der ersten Prüfung sowie eine Erklärung über die Staatsangehörigkeit (Angabe in der Anlage zur Onlinebewerbung ausreichend) beigefügt sind, werden zurückgewiesen.
4. Einstellungsantrag:
Hier geht es zur Online-Bewerbung.
Bei technischen Störungen wenden Sie sich bitte an die Rufnummer 0441 220-1072.
5. Bewerbungsunterlagen:
Für eine wirksame Bewerbung sind zudem folgende Bewerbungsunterlagen fristgemäß
- spätestens zwei Monate vor dem Einstellungstermin - bei dem Oberlandesgericht
Oldenburg, Referendarabteilung, Postfach 2451, 26014 Oldenburg einzureichen:
- ausgefüllte und unterschriebene Anlage zur Online-Bewerbung (siehe
nebenstehendes Formular, beinhaltet die Erklärung über die Staatsangehörigkeit)
- beglaubigte Abschrift des Zeugnisses der ersten juristischen (Staats-)Prüfung
- datierter und handschriftlich unterschriebener Lebenslauf
Andernfalls wird der Antrag nicht wirksam und ist daher zurückzuweisen.
Sollten Sie die erste Staatsprüfung vor Ablauf der Bewerbungsfrist bestanden haben, aber das Zeugnis nicht rechtzeitig bis zum Stichtag erhalten können, ist es in Ausnahmefällen möglich, zunächst hilfsweise eine Bescheinigung des betreffenden Landesjustizprüfungsamtes vorzulegen. Handelt es sich um das Landesjustizprüfungsamt in Celle, so wird auf die Vorlage einer Bescheinigung verzichtet.
6. Einstellung und Auswahlverfahren:
Die Einstellung erfolgt, soweit ausreichend Stellen und Mittel zur Verfügung stehen.
Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Zahl der dem Oberlandesgericht zur Verfügung stehenden freien Stellen, so richtet sich die Auswahl nach § 119 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) vom 25. März 2009 (Nds. GVBl. S. 72) in Verbindung mit der noch gültigen Verordnung über das Zulassungs- und Auswahlverfahren für die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst vom 24. August 1999 (Nds. GVBl. S. 329).
Wartepunkte im Sinne der genannten Verordnung sind landesweit gültig. Wird ein Ausbildungsplatzangebot nicht angenommen, verfallen bis dahin erworbene Wartepunkte. Bei Mehrfachbewerbungen in Niedersachsen führt die Ablehnung des Angebotes eines Oberlandesgerichts dazu, dass zum folgenden Einstellungstermin auch die bei den anderen Oberlandesgerichten erworbenen Wartepunkte verfallen sind.
7. Vorbereitungsdienst
Der juristische Vorbereitungsdienst und das sich anschließende Prüfungsverfahren sind in dem Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAG) in der Fassung vom 15. Januar 2004 (Nds. GVBl. S. 7) und der Verordnung zum Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAVO) vom 2. November 1993 (Nds. GVBl. S. 561) geregelt.
Der Vorbereitungsdienst dauert 2 Jahre und wird in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis absolviert. Weitere Informationen enthält die Broschüre „Der juristische Vorbereitungsdienst in Niedersachsen – Vorschriften, Ausbildungsplätze und Prüfungshinweise -“, die als PDF-Datei auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamts
https://www.justizportal.niedersachsen.de/startseite/p_karriere/landesjustizpruefungsamt unter dem Pfad „Der juristische Vorbereitungsdienst“ zu finden ist.