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Sie möchten Gerichtsvollzieherin/Gerichtsvollzieher (m/w/d) werden?

Wir suchen jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Gerichtsvollzieherdienst - (m/w/d).

Einstellungstermin ist für justizexterne Bewerber/innen der 1. Juni eines jeden Jahres und für justizinterne Bewerber/innen der 1. Dezember eines jeden Jahres. Ihre Bewerbung nehmen wir bis zum 31. Januar des Jahres entgegen.

Nächster möglicher Einstellungstermin: 1. Juni 2024 bzw. 1. Dezember 2024.
Bewerbungsfrist (Einstellungsjahrgang 2024): 31. Januar 2024


Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!


Zulassungsvoraussetzungen

Sie können zur Gerichtsvollzieherausbildung zugelassen werden, wenn Sie

1. eine dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche, abgeschlossene Berufsausbildung, insbesondere eine Berufsausbildung im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich, absolviert haben,

2. sich mindestens drei Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt haben,

3. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben

4. Sie den körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes entsprechen und

5. eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 BeamtStG innehaben.


In Betracht kommen Berufstätige, die in einem kaufmännisch-juristischen Berufsfeld tätig sind, z. B. Bankkaufleute, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sowie Steuerfachangestellte.

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen sollten.

Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.

Darüber hinaus können Sie sich als justizinterne/r Bewerber/in bewerben, wenn Sie Beamter oder Beamtin der ehemaligen Laufbahn des ehem. mittleren Justizdienstes sind.

Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.




Bewerbungsform

Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:


Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz

Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in der niedersächsischen Justiz tätig sind, bitte ich ihre Bewerbung bitte auf dem Dienstweg zu übermitteln.


Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung über das Portal einzureichen, können Sie diese auch per E-Mail (PDF-Dokument) an OLGOL-Bewerbungen-Gerichtsvollzieherdienst@justiz.niedersachsen.de oder postalisch an folgende Adresse übersenden:


Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 9221
26140 Oldenburg


Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ohne Bewerbungsmappen/-hüllen ein, da dies die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheblich erleichtert. In diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die eingereichten Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können.



Bewerbungsunterlagen

Für die Einreichung Ihrer Bewerbung über das Portal bitte ich folgende Unterlagen bereitzuhalten:

  • ein Bewerbungsanschreiben
  • einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Angabe zur Staatsangehörigkeit
  • eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses
  • eine Kopie des Berufsausbildungszeugnisses
  • eine Kopie des Prüfungszeugnisses der Ausbildung
  • Kopie der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
  • Erklärung, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind
  • ggf. Einverständniserklärung hinsichtlich der Anforderung und Einsichtnahme Ihrer Personalakten (nur Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichem Dienst)

Ihrer Bewerbung, die Sie per E-Mail oder postalisch übersenden, sind neben den vorgenannten Unterlagen folgende Erklärungen beizufügen:



Mehrfachbewerbungen

Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren einheitlich durch.

Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei dem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Im Bewerbungsportal wird eine Abfrage erfolgen. Der schriftlichen Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten.

Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.



Auswahlverfahren

Geeignete Bewerber/innen werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet. Dieses Auswahlinstrument dient der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.


Ansprechpartner für Ihre Fragen:

Herr Meinecke Telefon 0441/220-1712

Frau Köhler Telefon 0441/220-1172


Weitere Informationen erhalten Sie hier.


 

"Als Gerichtsvollzieherin bin ich nicht nur Vollstreckungsorgan des Gerichts, sondern kann auch den Schuldnern in ausweglosen Situationen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Zudem kann ich meinen Arbeitsalltag eigenverantwortlich und flexibel gestalten."

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