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Zahlen, Daten, Fakten zum Geschäftsjahr 2023

Geschäftsanfall


Deutlich weniger Diesel-Klagen bei insgesamt konstanten Neueingängen. So lässt sich die Bilanz für den Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg für das Jahr 2023 zusammenfassen.

Geschäftsanfall des Oberlandesgerichtsbezirks

Im Jahr 2023 gingen am Oberlandesgericht, den drei Landgerichten Oldenburg, Aurich und Osnabrück sowie den 23 Amtsgerichten des Bezirks zusammen rund 70.488 Verfahren ein. Ähnlich wie in den Vorjahren entfielen davon ca. 36% auf Zivilsachen, 39 % auf Strafsachen und 25% auf Familiensachen. Die Gesamtzahl der bezirksweiten Neueingänge ist im Vergleich zum Vorjahr leicht (um 502 Verfahren) gestiegen. Das zeigt die folgende Grafik:

Verfahren 2023 (Schmuckbild)   Bildrechte: OLG Oldenburg / Pressestelle

Geschäftsanfall am Oberlandesgericht

Am Oberlandesgericht selbst gingen 2023 insgesamt 2.010 Verfahren ein. Der Großteil der Neuverfahren entfiel auf das Zivilrecht (55%), gefolgt vom Familien- (31%) und dem Strafrecht (14%). Den Eingängen standen insgesamt 2.220 Erledigungen gegenüber.

Die gegenüber dem Vorjahr (2.684 Eingänge) geringen Eingangszahlen sind maßgeblich auf die weiterhin rückläufigen Neueingänge im Zusammenhang mit den sogenannten „Diesel-Klagen“ zurückzuführen, bei denen es um den Verbau vorgeblich verbotener Abschalteinrichtungen geht. Sie machten nur noch einen Anteil von ca. 8% der Neueingänge in Zivilverfahren vor dem Oberlandesgericht aus (Vorjahr: 30%). Folgende Grafik veranschaulicht die Entwicklung:

Eingänge Dieselverfahren (Schmuckbild)   Bildrechte: OLG Oldenburg / Pressestelle

Die durchschnittliche Verfahrensdauer ist im Vergleich zum Vorjahr nur leicht angestiegen. Im Mittel dauerte ein Verfahren am Oberlandesgericht vom Eingang bis zur Erledigung 5 Monate. Nahezu unverändert blieben dabei die Verfahrensdauern in Strafsachen (1,1 Monate) und in Familiensachen (3,8 Monate). In Zivilsachen ist die durchschnittliche Verfahrensdauer leicht gestiegen. Dies ist maßgeblich darauf zurückzuführen, dass im Bereich der Diesel-Klagen wichtige Leitentscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesgerichtshofs abgewartet wurden, die zwischenzeitlich ergangen sind. Dennoch ist es den Senaten gelungen, die dadurch bedingte Verzögerung zu begrenzen: Die Zivilverfahren dauerten durchschnittlich 10,2 Monate (Vorjahr: 8 Monate). Derzeit werden die Diesel-Verfahren am Oberlandesgericht Oldenburg verstärkt abgearbeitet.

Wir blicken auf ein forderndes aber insgesamt erfolgreiches Geschäftsjahr zurück. Wie schon im Vorjahr hat das Oberlandesgericht mehr Verfahren abgeschlossen, als neu eingegangen sind. Besonders zuversichtlich stimmt mich, dass die Diesel-Verfahren wieder gefördert werden können und sich nun ihrem Abschluss nähern“, so die Präsidentin des Oberlandesgerichts, Anke van Hove.

Die Grafiken sind unter nachstehendem Link auf der Internetseite des Oberlandesgerichts zum Download abrufbar und können zudem bei der Pressestelle angefordert werden.


Oberlandesgericht Oldenburg
-Pressestelle-

Tel.: 0441/220-1577

Richard-Wagner-Platz 1
26135 Oldenburg

Pressemitteilung 06/2024

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Büürma

Oberlandesgericht Oldenburg
Pressesprecher
Richard-Wagner-Platz 1
26135 Oldenburg
Tel: 0441/220-1577

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.02.2024
zuletzt aktualisiert am:
29.02.2024

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