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Sicherheit an Gerichten – „Regionale Sicherheitsteams“ als Erfolgskonzept

Häufigster Fund bei Taschenkontrollen sind Messer


Seit dem Jahr 2019 sind in der Niedersächsischen Justiz die sog. „Regionalen Sicherheitsteams“ („RSTs“) tätig, die als flexible Einsatzgruppe Sicherheitsaufgaben auf lokaler Ebene an wechselnden Standorten wahrnehmen. Die RSTs sind mit dem Aktionsplan „Sicherheit an Gerichten und Staatsanwaltschaften“ ins Leben gerufen worden, der auf eine Stärkung der Sicherheitsinfrastruktur der Justiz abzielt und die Einstellung zusätzlicher Sicherheitskräfte zum Gegenstand hatte.

Auch im Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Oldenburg sind in allen drei Landgerichtsbezirken (Oldenburg, Aurich, Osnabrück) RSts gebildet worden. Insgesamt sind 17 Kräfte in den RSTs tätig. Gemeinsam mit den vor Ort eingesetzten Wachtmeisterinnen und Wachtmeister der Gerichte gewährleisten sie die Sicherheit von Besucherinnen und Besuchern der Gerichte sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz im Nordwesten.

Die RSTs bestehen aus speziell geschulten Kräften des Justizwachtmeisterdienstes, die keinem Gericht fest zugeordnet sind, sondern im jeweiligen Landgerichtsbezirk nach Bedarf flexibel eingesetzt werden. In erster Linie unterstützen sie die Gerichte bei den anlassunabhängigen Einlasskontrollen. Auf Einzelfallbasis können die RSTs von den Gerichten jedoch auch zur Unterstützung bei besonders personalintensiven Sicherheitsaufgaben angefordert werden. Darunter fallen vor allem anlassbezogene Einlasskontrollen und Vorführungen von Angeklagten im Rahmen von Strafprozessen.

Seit Einführung der RSTs im Jahr 2019 konnte die Gesamtzahl der im OLG-Bezirk durchgeführten Einlasskontrollen kontinuierlich gesteigert werden: Wurden im Jahr 2019 noch 2.441 Kontrollen durchgeführt, waren es im Jahr 2023 bereits 7.631 (+5% gegenüber dem Vorjahr). Einzelheiten zeigt die folgende Grafik:
Einlasskontrollen (Schmuckbild) Bildrechte: OLG Oldenburg / Pressestelle

Dass die RSTs einen wichtigen Beitrag zur Sicherheitslage an den Gerichten des Bezirks leisten, wird durch eine lange Liste von sog. Taschenfunden eindrucksvoll belegt. Im Rahmen der Einlasskontrollen wurden auch im Jahr 2023 diverse Gegenstände aufgefunden, die mit den Sicherheitsvorgaben nicht vereinbar waren. Dabei ist zwischen gefährlichen aber nicht verbotenen Gegenständen und gefährlichen verbotenen Gegenständen zu differenzieren:

In insgesamt mehr als 1.200 Fällen hat das Sicherheitspersonal an der Eingangsschleuse Gegenstände in Verwahrung genommen. Davon entfielen 1.185 auf gefährliche aber grundsätzlich erlaubte Gegenstände (legale Messer in unterschiedlichen Variationen und andere Gegenstände wie z. B. legale Reizstoffsprühgeräte, Schraubenzieher, Nagelfeilen, Scheren). Diese Gegenstände sind den Betroffenen bei Verlassen des Gerichts wieder ausgehändigt worden. In 36 Fällen wurden jedoch verbotene Gegenstände aufgefunden, die eine Hinzuziehung der Polizei erforderlich machten. Es handelte sich um sog. Einhandmesser sowie um Fälle des Drogenfundes (Crack, Heroin, Kokain, Amphetamine und Marihuana). Diese Gegenstände wurden sichergestellt. Einzelheiten zeigt die folgende Grafik:

Aufgefundene Gegenstände bei Einlasskontrollen im Jahr 2023 im OLG-Bezirk Oldenburg (Schmuckbild) Bildrechte: OLG Oldenburg / Pressestelle

Weitere Informationen zum Berufsbild „Justizwachtmeister(in)“ sowie zu den Einstellungsvoraussetzungen und dem Bewerbungsverfahren finden sich auf der Webseite des Oberlandesgerichts Oldenburg unter „Karriere“. Aktuelle Stellenausschreibungen finden sich auf www.karriere.niedersachsen.de/.


Oberlandesgericht Oldenburg
-Pressestelle-

Tel.: 0441/220-1577

Richard-Wagner-Platz 1
26135 Oldenburg

Pressemitteilung 22/2024

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Büürma

Oberlandesgericht Oldenburg
Pressesprecher
Richard-Wagner-Platz 1
26135 Oldenburg
Tel: 0441/220-1577

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.07.2024

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