Das neue Unterhaltsrecht
Zum 1.1.2008 hat sich das Unterhaltsrecht bekanntlich geändert. Das neue Unterhaltsrecht betrifft Familien in besonderem Maß. Unterhaltsansprüche von Kindern sind vorrangig, während Unterhaltsansprüche der Erwachsenen nachrangig befriedigt werden. Dies ist nur ein Beispiel der verschiedenen Neuerungen. Die Unterhaltsberechnung ist in vielen Fällen vereinfacht. Gleichwohl bleibt eine Einzelfallbetrachtung unerlässlich. In der Zwischenzeit liegen einige Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und der Instanzgerichte zur konkreten Anwendbarkeit des neuen Gesetzes vor.
Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Oldenburg Heinrich Schürmann informiert interessierte Bürgerinnen und Bürger über die aktuelle Rechtslage und Entwicklungen in der Rechtsprechung am
Mittwoch, 19.11.2008, 19:30 Uhr,
Saal 1 im Oberlandesgericht Oldenburg
Der Eintritt ist kostenlos. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.
Weitere Informationen zum neuen Unterhaltsrecht finden Sie hier.