Informationen für Interessierte mit einer Schwerbehinderung

Studium und Ausbildung beim Oberlandesgericht Oldenburg


Wir, das Oberlandesgericht Oldenburg, suchen jedes Jahr nach geeigneten Nachwuchskräften mit einer Schwerbehinderung und freuen uns über Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen.

Folgendes bieten wir als Arbeitgeber unseren schwerbehinderten Beschäftigten:

· Wir sind ein sicherer Arbeitgeber im öffentlichen Dienst.

· Vorurteile und Benachteiligungen haben bei uns keinen Platz.

· Barrierefreiheit ist bei uns grundlegendes Ziel und bei allen Vorhaben präsent.

· Wir bieten moderne und ergonomische Arbeitsplätze sowie flexible Arbeitszeitmodelle.

· Schwerbehinderte und nicht schwerbehinderte Beschäftigte haben die gleichen Aufstiegschancen.


Allgemeine Informationen zu den jeweiligen Bewerbungs- und Auswahlverfahren finden Sie hier.


Bewerbungsverfahren

Bewerber/innen mit einer Schwerbehinderung oder Bewerber/innen, die diesem Personenkreis gleichgestellt sind, werden beim Oberlandesgericht Oldenburg bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt. Die Angabe der Schwerbehinderung in der Bewerbung ist freiwillig. Sofern Sie Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben, fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises oder des Nachweises über die Gleichstellung bei.

Auswahlverfahren

Zur weiteren Prüfung Ihrer Eignung laden wir Sie zu einem Test ein. Der Eignungstest wird online durchgeführt, so dass Sie diesen an Ihrem PC bzw. Notebook in vertrauter Umgebung durchführen können. Die Anreise nach Oldenburg ist hierfür nicht erforderlich. Der Eignungstest ist weitestgehend barrierefrei gestaltet, sodass Sie z. B. auch mit einer Sehbehinderung am Eignungstest teilnehmen können. Für die Bearbeitung der Aufgaben im Eignungstest steht nur eine begrenzte Zeit zur Verfügung. Auf Antrag kann eine Zeitverlängerung bewilligt werden. Bitte beantragen Sie eine Zeitverlängerung, bevor Sie den Eignungstest beginnen. Sollten Sie aufgrund Ihrer Behinderung Probleme haben, können Sie Entsprechendes anzeigen.


Bewerber/innen mit einer Schwerbehinderung werden nach einem Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet. Dieses Auswahlinstrument dient der Feststellung, ob Sie über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügen, wie z. B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit. Die Schwerbehindertenvertretung wird ebenfalls an dem Auswahlgespräch teilnehmen.

Wenn Sie bei der Kommunikation Unterstützung benötigen (z.B. Gebärdendolmetscher, technische Hilfsmittel) sollten Sie dies vor dem Termin mit uns besprechen.

Einstellungsverfahren

Nach erfolgreicher Absolvierung des Auswahlverfahrens werden die weiteren Einstellungsvoraussetzungen geprüft, insbesondere auch, ob Sie gesundheitlich geeignet sind. Die Feststellung erfolgt durch eine Amtsärztin bzw. einen Amtsarzt. Von schwerbehinderten Menschen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt, sodass das amtsärztliche Gutachten auch bei Menschen mit Behinderung meist positiv ausfällt.

Studium und Ausbildung

Während des Studiums und der Ausbildung können Sie für Prüfungen Nachteilsausgleiche beantragen. In Frage kommen z. B. technische Hilfsmittel oder Zeitverlängerungen und Pausen. Da das Verfahren zur Bewilligung etwas Zeit in Anspruch nimmt und unterschiedliche Stellen beteiligt werden müssen, sollten Sie einen solchen Antrag rechtzeitig stellen, am besten gleich zu Beginn des Studiums oder der Ausbildung. Die Lehrgangsleitungen und die Schwerbehindertenvertretung geben Ihnen gerne weitere Informationen und helfen Ihnen bei der Antragstellung.

Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie hilfreich waren.


Ansprechpartner/in für weitere Fragen:

Herr Loers (Schwerbehindertenvertretung, Telefon: 0441 220 - 3388)

Die Ansprechpartner/innen für die Bewerbungs- und Auswahlverfahren finden Sie jeweils bei den Informationen zu Einstellung und Ausbildung.







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