Pressemitteilung 10/2026
Ansprechpartner/in:
Frau Dr. Carolin Bartsch
Oberlandesgericht Oldenburg
Pressesprecherin
Richard-Wagner-Platz 1
26135 Oldenburg
Tel: 0441/220-1250
Vortragsankündigung und Einladung
„Patientenverfügung“ am 11. Juni 2026 um 18:00 Uhr im Oberlandesgericht Oldenburg
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Rechtliche Vorsorge“ findet am Donnerstag, den 11. Juni 2026, um 18:00 Uhr ein Vortrag zum Thema „Patientenverfügung“ statt. Josef Roß, Mitarbeiter des Sozialdienstes im Pius-Hospital, und Susan Gohr vom Palliativwerk Oldenburg werden über die Erstellung einer Patientenverfügung sowie notwendige Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Patientenwillens im stationären und ambulanten Bereich informieren. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Die Veranstaltung ist öffentlich und kostenlos. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Zum Hintergrund:
Eine Patientenverfügung regelt inhaltlich, welche medizinische Behandlung die verfügende Person in einer bestimmten Situation wünscht oder ablehnt.
Mit einer Vorsorgevollmacht wird dagegen bestimmt, wer im Bedarfsfall die rechtlichen Angelegenheiten der vertretenen Person im Umfang der erteilten Vollmacht wahrnehmen darf. Dies kann die Durchsetzung des Patientenwillens umfassen, aber z.B. auch rechtsgeschäftliche oder finanzielle Angelegenheiten.
Kann eine volljährige Person auf Grund einer Erkrankung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, bestellt das Betreuungsgericht auf ihren Antrag oder von Amts wegen für sie eine Betreuerin oder einen Betreuer, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, § 1896 BGB.
Artikel-Informationen
erstellt am:
19.05.2026
