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Vortragsreihe 2019 - OLG Oldenburg

"Reparaturwerkstatt Justiz - was können Bewährungs- und Gerichtshilfe leisten?


Am Mittwoch. d. 30.01.2019 referierte Hanspeter Teetzmann zum Thema "Reparaturwerkstatt Justiz- was können Bewährungs- und Gerichtshilfe leisten?"

Nachdem eine Straftat begangen wurde, steht die Ermittlung des Täters und seine Verurteilung durch die Gerichte im Mittelpunkt. Doch was geschieht im Anschluss? Was passiert mit dem Straftäter, wenn er zu einer Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt wird? Oder wenn er in Haft war und auf Bewährung entlassen wird? Was geschieht, wenn ein Täter seine Geldstrafe nicht bezahlen kann?

Das sind einige der Fälle, in denen in Niedersachsen der Ambulante Justizsozialdienst (AJSD) seitens der Gerichte und Staatsanwaltschaften eingeschaltet werden kann. Seine Justizsozialarbeiter betreuen als Bewährungs- und Gerichtshelfer die Straftäter. Wie sich die praktische Arbeit mit den Straftätern tatsächlich gestaltet, um wie viele Fälle es sich jährlich handelt, und wie der Dienst organisiert ist, soll im Rahmen des Vortrages dargestellt werden. Darüber hinaus wird die Betreuung zum einen besonders schwerer Straftäter und zum anderen von Straftätern mit einer angeordneten elektronischen Aufenthaltsüberwachung Erwähnung finden.

Um einen kleinen Einblick in die tatsächliche Praxis der Justizsozialarbeit zu bekommen, wirkte bei dem Vortrag neben dem Leiter des AJSD Frau Kerstin Jöricke als Justizsozialarbeiterin mit.






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